Michael Psarrianos neuer Stadtbrandmeister von Hannover
Hannover (ots). Am vergangenen Dienstag wurde durch den Finanz- Ordnungs- und Feuerwehrdezernenten Dr. Axel von der Ohe der bisherige stellvertretende und kommissarische Stadtbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Hannover, Kamerad Michael Psarrianos, offiziell zum neuen Stadtbrandmeister ernannt. Somit steht der 47jährige Psarrianos ab sofort in leitender Funktion der Freiwilligen Feuerwehr Hannover vor.
Die Freiwillige Feuerwehr ist neben der Berufsfeuerwehr ein wesentlicher Teil der Feuerwehr Hannover. Die eigenständig organisierte Freiwillige Feuerwehr verfügt in Hannover über 17 Ortsfeuerwehren, in denen derzeit rund 740 Kamerad*innen tagtäglich für die Bürger*innen von Hannover ehrenamtlich einsatzbereit sind. Nur im Zusammenspiel der ehren- und hauptamtlichen Einsatzkräfte können die vielfältigen Aufgaben der Feuerwehr Hannover bewältigt werden.
Die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements hob der Erste Stadtrat und Feuerwehrdezernent Dr. Axel von der Ohe in seiner Rede hervor: „Ehrenamtliches Engagement leistet einen wertvollen Beitrag bei der Bewältigung aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen. Feuerwehrdienst ist an und für sich schon eine fordernde und verantwortungsvolle Tätigkeit. Die rein ehrenamtliche Leitung der Freiwilligen Feuerwehr zu übernehmen, verdient großen Respekt“. Auch der Direktor der Feuerwehr Hannover, Christoph Bahlmann, bedankte sich beim neuen Stadtbrandmeister: „Durch die langjährige Tätigkeit in verschiedenen Führungspositionen innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr Hannover ist uns Michael Psarrianos als zuverlässiger, aber auch durchsetzungsstarke Führungspersönlichkeit bekannt. Wir freuen uns auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit im TEAM Feuerwehr Hannover und wünschen dem neuen Stadtbrandmeister zugleich eine glückliche Hand bei der Wahrnehmung seiner neuen Aufgabe.“
Die Funktion der*des Stadtbrandmeister*in wird auf Vorschlag der Ortsbrandmeister*innen und deren Stellvertretungen besetzt und durch Ratsbeschluss ernannt. Der/die Stadtbrandmeister*ìn nimmt seine/ihre Funktion für die Dauer von sechs Jahren im Ehrenbeamtenverhältnis wahr.