
Branchenverband lehnt Vorschläge der Rentenkommission entschieden ab
Hannover. Die DEHOGA Niedersachsen kritisiert die bekannt gewordenen Überlegungen der Rentenkommission scharf, den Sonderstatus von Minijobs künftig nur noch auf Schülerinnen und Schüler zu beschränken. Nach Einschätzung des Branchenverbandes würde eine solche Regelung Hotellerie und Gastronomie erheblich belasten und die ohnehin angespannte Personalsituation weiter verschärfen.
Minijobs als tragende Säule im Gastgewerbe
Aus Sicht des Verbandes sind geringfügige Beschäftigungsverhältnisse fester Bestandteil der Personalplanung in Hotels, Restaurants und Gaststätten. In Niedersachsen arbeiten rund 109.000 Menschen im Gastgewerbe auf Minijob-Basis. Diese Arbeitskräfte sichern vor allem den Betrieb zu Zeiten, in denen der Personalbedarf besonders hoch ist.
Dazu zählen Abendstunden, Wochenenden, Feiertage sowie Veranstaltungen, Messen oder saisonale Spitzen. Ohne flexible Beschäftigungsmodelle könnten viele Betriebe diese Nachfrageschwankungen kaum abdecken.
Präsident Breuckmann: Realität der Branche wird verkannt
DEHOGA-Niedersachsen-Präsident Dirk Breuckmann äußert sich deutlich zu den Vorschlägen der Rentenkommission: „Der Vorschlag der Rentenkommission geht an der Realität unserer Branche völlig vorbei. Minijobs sind für Hotellerie und Gastronomie kein Randphänomen, sondern ein unverzichtbarer Bestandteil der Personalplanung. Wer diese Beschäftigungsform faktisch abschaffen will, gefährdet die Leistungsfähigkeit von Hotellerie und Gastronomie in Niedersachsen.
Gerade das Gastgewerbe ist auf flexible Beschäftigungsmodelle angewiesen. Abendstunden, Wochenenden, Veranstaltungen, Familienfeiern, Messen oder saisonale Nachfragespitzen lassen sich häufig nur mit Unterstützung der rund 109.000 geringfügig Beschäftigten im niedersächsischen Gastgewerbe bewältigen.
Unsere Betriebe brauchen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besonders dann, wenn Gäste Freizeit haben – also abends, an Wochenenden und an Feiertagen. Minijobs ermöglichen es vielen Menschen, sich flexibel etwas hinzuzuverdienen, und helfen den Betrieben gleichzeitig, ihren Gästen das gewünschte Angebot bereitzustellen.“
Keine einfache Alternative durch Vollzeitstellen
Der Verband warnt davor, davon auszugehen, dass wegfallende Minijobs automatisch durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ersetzt werden könnten. Viele Tätigkeiten umfassen nur wenige Stunden pro Woche und lassen sich strukturell nicht in reguläre Arbeitsverhältnisse überführen.
Breuckmann betont dazu: „Wer glaubt, dass wegfallende Minijobs automatisch durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ersetzt werden, verkennt die Realität. Viele dieser Tätigkeiten umfassen nur wenige Stunden pro Woche und lassen sich gar nicht in reguläre Arbeitsverhältnisse überführen. Stattdessen drohen Angebotskürzungen, eingeschränkte Öffnungszeiten und zusätzliche Belastungen für die Stammbelegschaften. Zudem ist der Vorschlag auch deshalb wenig praxistauglich, weil viele Schülerinnen und Schüler aufgrund der bestehenden jugendarbeitsschutzrechtlichen Regelungen gerade die für das Gastgewerbe wichtigen Abend- und Wochenendzeiten nur eingeschränkt abdecken könnten.“
Appell an die Politik
Nach Auffassung des DEHOGA Niedersachsen sind Minijobs ein bewährtes Instrument der Arbeitsmarktpolitik. Sie entsprechen häufig den Wünschen der Beschäftigten, ermöglichen flexible Arbeit und wirken Schwarzarbeit entgegen. Zusätzliche Einschränkungen würden die Betriebe in einer Phase steigender Kosten, hoher Bürokratiebelastung und anhaltenden Fachkräftemangels weiter unter Druck setzen.
„Statt bewährte Beschäftigungsformen infrage zu stellen, braucht Deutschland mehr Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt. Unsere Betriebe kämpfen bereits mit steigenden Kosten, Bürokratie und Fachkräftemangel. Zusätzliche Einschränkungen bei Minijobs wären das völlig falsche Signal“, so Breuckmann.
Abschließend fordert der Verband eine kritische Prüfung der Vorschläge: „Minijobs schaffen Chancen für Beschäftigte und Flexibilität für Betriebe. Sie sind Teil der Lösung – nicht Teil des Problems.“
Hintergrund zum Verband
Der DEHOGA Niedersachsen ist der Unternehmerverband des Gastgewerbes in Niedersachsen. Ihm gehören knapp 5.000 Mitgliedsbetriebe an, darunter mehr als 1.300 Ausbildungsbetriebe. Der Verband ist in acht Bezirksverbände sowie rund 60 Kreis- und Ortsverbände gegliedert und vertritt die Interessen von Hotellerie und Gastronomie auf Landesebene.









