Ermittlungen gegen Chatgruppe bei Polizei Niedersachsen

Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens.
Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (Archivbild). - © Carl-Marcus Müller / LGHNews

Innenministerin Behrens: „Wer die Menschenwürde nicht achtet, hat keinen Platz in der Polizei Niedersachsen“

Hannover (pm/redk). Die Polizei Niedersachsen hat am heutigen Morgen um 06:00 Uhr gerichtliche Beschlüsse gegen acht Polizeivollzugsbeamte vollstreckt. Dabei wurden Smartphones und weitere Speichermedien beschlagnahmt und durchsucht.

Ausgangspunkt sind beamten- und disziplinarrechtliche Ermittlungsverfahren aufgrund einer Chatgruppe aus dem November 2019. In dieser wurden Inhalte geteilt, die rassistische Äußerungen, verharmlosende Darstellungen der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft sowie ableistische und diskriminierende Bilder enthielten. An der Chatgruppe beteiligten sich ausschließlich männliche Beamte auf Probe, die sich aus ihrer Studienzeit an der Polizeiakademie Niedersachsen, Standort Oldenburg, kannten. Bereits zuvor wurde ein Beteiligter wegen anderer Vorwürfe aus dem Beamtenverhältnis entlassen, gegen einen weiteren läuft ein Entlassungsverfahren.

Die Polizeidirektionen Osnabrück, Oldenburg, Braunschweig, Lüneburg sowie die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen verfolgen die Vorwürfe mit Nachdruck. Die heutigen Maßnahmen sollen zur umfassenden Aufklärung beitragen und die Grundlage für die weitere rechtliche Bewertung bilden.

Innenministerin Daniela Behrens betont: „Wer die Menschenwürde nicht achtet, hat keinen Platz in der Polizei Niedersachsen. Gegen Rassismus und Diskriminierung gehen wir konsequent vor. Wir leben eine offene, vielfältige und tolerante Landespolizei. Die große Mehrheit der mehr als 24.000 Mitarbeitenden der Polizei steht fest auf dem Boden unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung, dem Grundgesetz und der Niedersächsischen Verfassung. Täglich treten diese Frauen und Männer bei der Ausübung ihrer herausfordernden Arbeit für eben diese Werte ein und sorgen für unser aller Sicherheit. Die Polizistinnen und Polizisten haben eine ganz besondere Verantwortung. Auch deshalb werde ich nicht dulden, dass einige Wenige den guten Ruf der Polizei Niedersachsen und der rechtschaffenden Mitarbeitenden schädigen.“

Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, könnten die betroffenen Beamten gemäß § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 BeamtStG aus dem Dienst entlassen werden.

In der Polizeidirektion Osnabrück sind zwei Polizisten (einer bereits entlassen), in Oldenburg drei, in Braunschweig zwei, in Lüneburg zwei und in der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen ebenfalls zwei Beamte betroffen. Ein weiterer ehemaliger Teilnehmer hat die Prüfungen an der Polizeiakademie Niedersachsen nicht bestanden und ist nie in den Polizeidienst eingetreten.

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