Erneut zahlreiche Verstöße bei nicht angezeigten Versammlungen im Stadtgebiet von Hannover

Polizei - Versammlung
Symbolbild: Versammlung/Demo - Quelle: Pixabay

Mehrere Personen leisteten körperlichen Widerstand

Hannover (ots). Am Montag, 03.01.2022, haben Einsatzkräfte mehrere nicht angezeigte Versammlungen im Stadtgebiet von Hannover festgestellt und die Teilnehmenden auf die geltenden Regeln zur Wahrung des Pandemieschutzes kontrolliert. Über 150 Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet. Mehrere Personen leisteten körperlichen Widerstand.

Zwischen 18:00 Uhr und 21:00 Uhr versammelten sich mehrere Personengruppen an verschiedenen Plätzen wie dem Trammplatz, dem Friderikenplatz, dem Platz der Göttinger Sieben und dem Kröpcke. Mobile und stationäre Kontrollposten der Polizei nahmen diese frühzeitig wahr und kontrollierten die Teilnehmenden auf die seit dem 01.01.2022 geltende Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske auf Versammlungen (siehe https://www.pd-h.polizei-nds.de/corona/datenschutzerklaerungen/allgemeinverfugung-der-polizeidirektion-hannover-uber-die-pflicht-zum-tragen-von-mund-nasen-bedeckungen-fur-teilnehmende-bei-versammlungen-i-s-v-art-8-gg-115923.html).

An den im Verlauf des Abends elf nicht angezeigten Versammlungen nahmen Personen im unteren dreistelligen Bereich teil, wobei diese mitunter bei mehreren Versammlungen mitwirkten. Die Teilnehmenden einer Versammlung in der Georgstraße weigerten sich, die vorgeschriebene Maske zu tragen, weshalb die Polizei die Versammlung auflöste.

Durch die Einsatzkräfte wurden im Laufe des Abends insgesamt 111 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, weil die Betroffenen gegen Beschränkungen gemäß Niedersächsisches Versammlungsgesetz verstoßen hatten. Hinzu kamen 40 Ordnungswidrigkeitsanzeigen wegen Nichteinhaltung der geltenden Corona-Verordnung. Zudem verzeichnete die Polizei zwei Strafverfahren wegen Widerstands gegen Polizeivollzugsbeamte und drei Strafverfahren wegen tätlichen Angriffs auf Polizeivollzugsbeamte, ein Strafverfahren wegen einer versuchten Körperverletzung zum Nachteil eines Polizeibeamten und ein Strafverfahren wegen des Verletzens der Vertraulichkeit des nicht öffentlich gesprochenen Wortes.