Fahndungserfolge vom Wochenende am Flughafen Hannover

Bundespolizei
Symbolbild Bundespolizei - © Müller/LGHNews

Bundespolizei vollstreckt mehrere offene Haftbefehle

Hannover (ots). Gleich viermal mussten Reisende bei der Bundespolizei am Flughafen Hannover ihre Geldbörsen weit öffnen, um ihre Reisen antreten zu können.

Im ersten Fall wurde ein 28-jähriger dänischer Staatsangehöriger bei der Ausreise nach Istanbul am Samstag kontrolliert. Seit Juli 2020 wurde dieser von der Staatsanwaltschaft Flensburg wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gesucht. Der 28-Jährige wurde zu 25 Tagessätzen á 40 Euro verurteilt, die er bis dahin nicht bezahlt hatte. Nun konnte er sich der Begleichung seiner Schulden nicht weiter entziehen und musste 1000 Euro an die Bundespolizei übergeben.

Am Sonntag gegen 01:50 Uhr wurde einem 40-jährigen deutschen Staatsangehörigen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hannover zum Verhängnis. Als er sich der Grenzkontrolle stellte, wurde im Fahndungssystem von der Bundespolizei ein Vollstreckungshaftbefehl festgestellt. Er hatte noch eine Reststrafe aus einem Verfahren wegen Vorsätzlicher Körperverletzung zu bezahlen. Von Ursprünglich 50 Tagessätzen zu je 30 Euro waren noch 40 Tagessätze offen. Der Mann zahlte den geforderten Geldbetrag mit Kosten in Höhe von 1364,50 Euro und wurde nach Ende aller polizeilichen Maßnahmen auf freien Fuß gesetzt. Er verpasste jedoch seinen Flug nach Istanbul.

In den frühen Morgenstunden des 04. Juli traf es innerhalb von nur 15 Minuten gleich zwei Deutsche. Um 03:41 Uhr wurde ein 37-Jähriger bei seiner Ausreise nach Dalaman kontrolliert. Ergebnis: seit Januar 2021 wurde der Mann von der Staatsanwaltschaft Hannover wegen Fahrens ohne Haftpflichtversicherungsvertrag gesucht. Um nicht für 30 Tage in die nächste Justizvollzugsanstalt eingeliefert zu werden musste der 37-Jährige insgesamt 827 Euro bezahlen. Durch Zahlung der geforderten Geldstrafe konnte der 37-Jährige die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe abwenden und ersparte sich damit den Aufenthalt im Gefängnis.

Um 03:54 Uhr wurden dann die Personalien eines 25-Jährigen bei der Ausreisekontrolle nach Varna fahndungsmäßig überprüft. Dabei stellten die Beamten fest, dass seitens der Staatsanwaltschaft Hildesheim ein Pfändungsauftrag wegen Betruges gegen den Mann besteht. Da ein Gericht angeordnet hatte, den Wert seiner Taterträge einzuziehen, musste der Mann bei der Bundespolizei vor Ort 260,30 Euro bezahlen und konnte danach seine Reise nach Varna fortsetzen.

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