Kosten derartiger Einsätze werden häufig bei den Verursachern erhoben
Hannover (ots). Am Sonntagvormittag kam es gegen 10:30 Uhr zur Auslösung eines Brandmeldealarms im Hauptbahnhof Hannover. Sofort wurden Rettungskräfte und Feuerwehr über den Alarm informiert und eilten zum Einsatzort. Vor Ort konnten die Einsatzkräfte weder einen Notfall noch ein Feuer feststellen.
Eine spätere Auswertung der Videoüberwachungskameras führte die Beamten der Bundespolizeiinspektion Hannover zu der Erkenntnis, dass der Alarm durch einen bis dato unbekannten Mann offenbar grundlos ausgelöst wurde. Sofort begaben sich die Beamten anhand der Bilder in die Fahndung nach dem Mann. Gegen 13 Uhr gelang es den Beamten, den Gesuchten, einen 28-Jahre alten Sudanesen, festzustellen und zu identifizieren. Bei der Personenkontrolle ermittelten die Beamten ein bestehendes Hausverbot für den Hauptbahnhof Hannover. Doch damit nicht genug. Neben dem bestehenden Hausverbot der Deutschen Bahn konnte der 28-Jährige keinen legitimen Aufenthalt für in Deutschland vorweisen. Gegen den Sudanesen wird nun wegen des Missbrauchs von Notrufen, Hausfriedensbruchs und dem Verdacht des unerlaubten Aufenthalts strafrechtlich ermittelt. Im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann mit der Auflage, sich bei der zuständigen Ausländerbehörde zu melden, aus der Dienststelle entlassen.
Das missbräuchliche Verwenden von Notrufeinrichtungen verursacht erhebliche Kosten und bindet Einsatzkräfte oft unnötig. In Folge missbräuchlicher Verwendungen von Nothilfeeinrichtungen werden die Kosten der Einsätze häufig bei den Verursachern erhoben.