Stadt untersagt Grillen in Parks und Grünanlagen bei Graslandfeuerindex 4
Hannover. Aufgrund anhaltender Trockenheit und hoher Temperaturen gilt in der Landeshauptstadt Hannover ab Donnerstag, 25. Juni 2026, ein umfassendes Grillverbot in öffentlichen Park- und Grünanlagen. Maßgeblich ist die aktuelle Warnlage des Deutschen Wetterdienstes, der für die kommenden Tage eine erhöhte Brandgefahr ausweist.
Grillen bei hoher Wald- und Flächenbrandgefahr untersagt
Das Grillverbot greift automatisch an allen Tagen, an denen der sogenannte Graslandfeuerindex die Stufe 4 oder 5 erreicht. Für den morgigen Donnerstag und die Folgetage meldet der Deutsche Wetterdienst bereits Stufe 4 von maximal 5, was eine hohe Gefahr für Vegetationsbrände bedeutet.
Die Stadt Hannover reagiert damit auf die aktuell sehr trockenen Bodenverhältnisse und die sommerlichen Temperaturen, die das Risiko von Bränden in Grünflächen deutlich erhöhen.
Rechtliche Grundlage und Kontrollen
Rechtsgrundlage für das Verbot ist § 12 Absatz 2 der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover (SOG-Verordnung). Wer trotz des Verbots grillt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Der städtische Ordnungsdienst wird entsprechende Kontrollen durchführen. Nach Angaben der Stadt liegt der Schwerpunkt zunächst auf Aufklärung und Belehrung. Dennoch droht bei Verstößen eine Regelgeldbuße von 55 Euro.
Stadt appelliert an Verantwortungsbewusstsein
Die Stadtverwaltung ruft Bürgerinnen und Bürger ausdrücklich zu besonderer Umsicht auf. Bereits kleine Unachtsamkeiten können bei Trockenheit gravierende Folgen haben. Dazu zählen etwa glimmende Zigarettenstummel, die achtlos weggeworfen werden. Diese stellen nicht nur eine erhebliche Brandgefahr dar, sondern sind auch nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz verboten und werden ebenfalls geahndet.
Wo Grillen grundsätzlich verboten ist
Unabhängig von der aktuellen Wetterlage gilt in Hannover ein dauerhaftes Grillverbot an mehreren Orten. Dazu zählen:
- außerhalb öffentlicher Park- und Grünanlagen
- auf Spielplätzen und Friedhöfen
- in Wäldern
- in Gartendenkmalen wie Maschpark, Großer Garten und Berggarten
- in ausgewiesenen Landschaftsschutzgebieten
Das aktuelle witterungsbedingte Verbot erweitert diese Regelungen nun auch auf öffentliche Grünflächen.
Einordnung
Gerade in den Sommermonaten kommt es regelmäßig zu temporären Grillverboten in Städten. Hintergrund ist die zunehmende Gefahr von Vegetationsbränden infolge längerer Trockenphasen. Kommunen reagieren damit vorbeugend, um Brände, hohe Einsatzkosten und Gefährdungen für Menschen und Umwelt zu vermeiden.
Hinweise: Die SOG-Verordnung ist unter www.hannover.de (Suchwort „SOG“) zu finden. Den aktuellen Graslandfeuerindex veröffentlicht der Deutsche Wetterdienst unter: https://www.wettergefahren.de/warnungen/indizes/grasland.html.










