Himmelfahrt: Auflagen zur Nutzung des Maschparks

Rathaus Hannover Maschteich
Rathaus Hannover vom Maschteich aus betrachtet (Archivbild). - © Carl-Marcus Müller

Allgemeinverfügung regelt die Nutzung des Maschparks an Himmelfahrt

Hannover (pm). Die Landeshauptstadt Hannover hat eine Allgemeinverfügung für die Nutzung des Maschparks am 26. Mai (Himmelfahrt) erlassen. Diese untersagt das Mitführen und die Benutzung von Glasbehältnissen wie zum Beispiel Flaschen und Gläsern im Maschpark in der Zeit von 10 bis 24 Uhr.

Die Allgemeinverfügung erfolgte vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus Vorjahren, in denen es wiederholt zu missbräuchlicher Nutzung und zu erheblichen Verschmutzungen gekommen ist. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Anlage zu entnehmen.

In diesem Zusammenhang weist die Stadtverwaltung auch auf das ganzjährig bestehende Grillverbot im Maschpark hin und erinnert daran, dass sich alle auch an diesem Tag so zu verhalten haben, dass andere Personen nicht gefährdet, behindert oder belästigt werden. 

Stadt und Polizei werden die Einhaltung der Regeln kontrollieren.

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