
Absichtserklärung mit Zentralem Sanitätsdienst unterzeichnet – Zusammenarbeit im Sanitätsdienst soll ausgebaut werden
Berlin (pm/redk). Die Johanniter-Unfall-Hilfe und der Zentrale Sanitätsdienst der Bundeswehr wollen ihre Zusammenarbeit im Bereich Sanitätsdienst und Patientenversorgung künftig vertiefen. Im Rahmen der sanitätsdienstlichen Übung „Medic Quadriga 2026“ wurde am Freitag auf dem ExpoCenter Airport am Flughafen Berlin Brandenburg eine Absichtserklärung zur Feststellung einer privilegierten Partnerschaft unterzeichnet.
Neben der Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) ist auch der Malteser Hilfsdienst (MHD) an der Vereinbarung beteiligt. Ziel ist es, die Grundlage für langfristige öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zur zivil-militärischen Zusammenarbeit zu schaffen.
Übung „Medic Quadriga“ erprobt gesamte Rettungskette
Die Unterzeichnung erfolgte während eines Medientermins zur Übung „Medic Quadriga“, die im Februar und März in Deutschland und Litauen stattfindet. Dabei wird die gesamte Rettungskette erprobt – von der Versorgung Verwundeter im Einsatzgebiet bis zur stationären Aufnahme in Kliniken in Deutschland.
Die Johanniter beteiligten sich an der Übung mit einem Teil ihrer neu geschaffenen Verwundeten-Transportkomponente 100 (VTpK-JUH100). Fünf Krankentransportwagen vom Typ KTW A kamen bei dem Szenario zum Einsatz und demonstrierten die Einsatzfähigkeit der Organisation bei einer großangelegten Lage.
Bundesweit 100 Krankentransportfahrzeuge vorgesehen
Die Verwundeten-Transportkomponente der Johanniter umfasst bundesweit 100 Krankentransportfahrzeuge mit qualifiziertem Personal aus verschiedenen Regionalverbänden. Sie soll Verwundete nach ihrer Ankunft in Deutschland schnell in geeignete medizinische Einrichtungen transportieren und so die nationale Patientensteuerung unterstützen.
Die Fahrzeuge werden überwiegend von ehrenamtlichen Kräften besetzt und können bis zu drei Monate bereitgestellt werden. Nach Angaben der Organisation handelt es sich dabei um eine zusätzliche Leistung, bestehende Dienste der Johanniter bleiben davon unberührt.
Zusammenarbeit soll langfristig geregelt werden
Mit der Absichtserklärung vereinbaren Johanniter und Malteser mit dem Sanitätsdienst der Bundeswehr, die Voraussetzungen für konkrete öffentlich-rechtliche Verträge zu schaffen. Darin sollen unter anderem Verwendungsaufträge, Verhaltensregeln, Finanzierung sowie datenschutz- und haftungsrechtliche Fragen geregelt werden.
Ziel der Vereinbarungen ist es, die zivil-militärische Zusammenarbeit zu stärken und die gesamtstaatliche Vorsorge im Bereich Sanitätsdienst und Patientensteuerung auszubauen.
„Die aktuellen sicherheitspolitischen Entwicklungen machen deutlich: Landes- und Bündnisverteidigung sind eine gesamtstaatliche Aufgabe. Eine funktionierende und belastbare zivil-militärische Zusammenarbeit mit den Johannitern und den Maltesern als großen zivilen Hilfsorganisationen ist heute wichtiger denn je. Die Verlässlichkeit ziviler Unterstützung in einem Verteidigungsszenario ist ein entscheidender Erfolgsfaktor“, sagte Generaloberstabsarzt Dr. Ralf Hoffmann, Befehlshaber des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr.
Auch die Johanniter sehen in der Partnerschaft einen wichtigen Schritt. „Mit der Aufstellung und dem heutigen Einsatz von fünf Fahrzeugen der Verwundeten-Transportkomponente zeigen die Johanniter konkret, wie wir Verantwortung für die Sicherheit und Resilienz unseres Landes übernehmen können – partnerschaftlich, pragmatisch und im Einklang mit unseren humanitären Werten. Die Feststellung der privilegierten Partnerschaft ist nun ein wichtiger und notwendiger Schritt, um die vereinbarte zivile Unterstützung dauerhaft und verlässlich in staatliche Krisen- und Verteidigungsszenarien einzubinden“, sagte Oliver Meermann, Mitglied des Bundesvorstandes der Johanniter-Unfall-Hilfe.
Grundlage für öffentlich-rechtliche Verträge
Die Feststellung der privilegierten Partnerschaft soll die Grundlage für konkrete öffentlich-rechtliche Verträge bilden. Darin werden unter anderem Einsatzaufträge, organisatorische Abläufe sowie finanzielle und rechtliche Rahmenbedingungen festgelegt.
Die Johanniter-Unfall-Hilfe handelt dabei im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung nach Paragraf 5 des DRK-Gesetzes. Zugleich betont die Organisation, dass die Zusammenarbeit unter Wahrung humanitärer Grundsätze und auf freiwilliger Basis erfolgt.









