Verbraucherzentrale Niedersachsen gibt Tipps, was Betroffene tun können
Hannover (pm). Küchenmixer statt Laptop, Airbrush-Farbenset statt iPad oder Shampoo statt Smartphone – Beschwerden über Falschlieferungen bei Amazon sorgen für Irritationen. Denn statt einer schnellen Klärung fordert Amazon die Betroffenen auf, den bestellten Artikel zurückzuschicken. Ohne Rücksendung keine Erstattung, so die Aussage. In einem der Verbraucherzentrale Niedersachsen vorliegenden Fall führt der Hinweis eines Kunden sogar dazu, dass die Polizei die verschollene Ware sicherstellt. Der Kunde erhält sein Geld dennoch nicht zurück.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen gibt Tipps, was Betroffene tun sollten.
Ein Verbraucher aus Niedersachsen bestellt einen Laptop für rund 2.900 Euro bei Amazon – und erhält zwei Küchenmixer. Was zunächst nach einem Irrtum aussieht, wird schnell zum echten Ärgernis: Amazon erstattet den Kaufpreis nur, wenn der Laptop zurückgeschickt wird. Nachdem der Kunde mehrfach erklärt, die bestellte Ware nicht erhalten zu haben, Fotos übermittelt und Strafanzeige stellt, soll das Geld gutgeschrieben werden – doch nichts passiert. Auf Nachfrage erklärt Amazon schließlich erneut, der Kunde müsse den Laptop erst zurückschicken, bevor eine Erstattung erfolgt. „Das Verhalten ist für uns nicht nachvollziehbar“, erklärt Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Spätestens mit der Strafanzeige müsste Amazon den Vorgang als Betrugsfall anerkennen und eine Lösung anbieten“, so Körber. Stattdessen die Rücksendung des nicht erhaltenen Artikels zu fordern, ist absurd.
Doch damit nicht genug: Zwei Wochen später entdeckt der Verbraucher den Laptop auf einem anderen Online-Marktplatz. Die Polizei wird tätig und kann den Laptop sicherstellen. Obwohl damit klar ist, dass der Verbraucher die bestellte Ware nicht erhalten hat, lässt die Rückerstattung weiter auf sich warten.
Tipps der Verbraucherzentrale
Eine Falschlieferung sollte Amazon immer direkt und nachweisbar gemeldet werden. „Der Fall zeigt aber leider, dass es ratsam sein kann, Pakete unter Zeugen zu öffnen und dies mit Fotos oder sogar per Videoaufzeichnung zu dokumentieren“, erklärt Körber. Auch kann es helfen, bei der Annahme von Paketen auf das Gewicht zu achten und den Paketschein aufzubewahren. Das hier vermerkte Gewicht kann gegebenenfalls belegen, dass der bestellte Artikel nicht enthalten war. Denn eines ist klar: Wird nicht geliefert, was bestellt und bezahlt wurde, haben Kundinnen und Kunden ein Recht auf Nachlieferung oder Erstattung des Kaufpreises, das gilt auch für Amazon.
Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/beratung