Start Hannover und Region MHH und TK vereinbaren bessere Versorgung bei Mangelernährung

MHH und TK vereinbaren bessere Versorgung bei Mangelernährung

Krankheitsbedingte Mangelernährung: ein unterschätztes Problem in Krankenhäusern. Stellen die Mangelernährung in den Fokus: Jochen Blaser und Annette Hempen von der Techniker Krankenkasse, PD Dr. Katharina Hupa-Breier, Claudia Seipt vom Studiendekanat und Klinikdirektor Prof. Dr. Heiner Wedemeyer (von links).
Stellen die Mangelernährung in den Fokus: Jochen Blaser und Annette Hempen von der Techniker Krankenkasse, PD Dr. Katharina Hupa-Breier, Claudia Seipt vom Studiendekanat und Klinikdirektor Prof. Dr. Heiner Wedemeyer (von links). - Foto: Inga Budde/MHH

Ernährungsscreenings sollen gefährdete Patienten frühzeitig erkennen

Hannover. Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) und die Techniker Krankenkasse (TK) wollen krankheitsbedingte Mangelernährung im Krankenhaus früher erkennen und gezielter behandeln. Dazu hat die MHH-Klinik für Gastroenterologie, Hepatologie, Infektiologie und Endokrinologie einen Qualitätsvertrag mit der Krankenkasse geschlossen. Er sieht vor, TK-Versicherte bei der Aufnahme auf ihren Ernährungszustand zu untersuchen und bei Bedarf individuell zu beraten und zu behandeln.

Weitere Untersuchungen sind bei längeren Aufenthalten und bei der Entlassung vorgesehen. Die TK finanziert die Leistungen über eigens vereinbarte Zuschläge. Hintergrund ist eine Untersuchung von Forschenden der MHH und des Universitätsklinikums Würzburg, die auf eine Lücke bei der dokumentierten Erkennung und Behandlung von Mangelernährung hinweist.

„Der Vertrag ist ein deutlicher Schritt nach vorn. Denn er ermöglicht uns, von Mangelernährung Betroffene frühzeitig zu erkennen und sie entsprechend zu therapieren. Die Ernährungsmedizin bekommt dadurch einen höheren Stellenwert bei der Patientenbehandlung“, sagt Klinikdirektor Prof. Dr. Heiner Wedemeyer.

Krankenkassendaten zeigen wenige dokumentierte Diagnosen

Für die Studie wertete das Forschungsteam nach Angaben der MHH repräsentative Krankenkassendaten aus der Datenbank des Instituts für angewandte Gesundheitsforschung Berlin aus. Darin war bei 1,16 bis 1,30 Prozent der stationär behandelten Patienten eine Mangelernährung dokumentiert. Bei den diagnostizierten Fällen lag der Anteil mit dokumentierter entsprechender Ernährungstherapie lediglich zwischen 2,77 und 4,45 Prozent.

Dem stellt die MHH Ergebnisse prospektiver Studien gegenüber, in denen Anteile mangelernährter Patienten von 30 bis 70 Prozent ermittelt wurden. Die Forschenden sehen in der Diskrepanz Hinweise darauf, dass Mangelernährung im Klinikalltag nicht ausreichend erkannt wird.

„Unsere Studie zeigt eine deutliche Lücke zwischen dem tatsächlichen Ernährungsrisiko und der dokumentierten Diagnostik und Behandlung. Wir müssen gefährdete Patientinnen und Patienten frühzeitig erkennen und durch strukturierte Screenings und individuelle Ernährungstherapie besser versorgen. Denn eine gute Ernährung ist ein wesentlicher Bestandteil einer guten medizinischen Behandlung“, sagt Privatdozentin Dr. Katharina Hupa-Breier. Die Ernährungsmedizinerin leitet das interdisziplinäre Team für Ernährungsmedizin an der MHH.

Höhere Sterblichkeit und mehr erneute Krankenhausaufnahmen

Die Analyse zeigte außerdem Unterschiede zwischen Patienten mit diagnostizierter Mangelernährung und einer nach Alter, Geschlecht und Begleiterkrankungen vergleichbaren Kontrollgruppe. Die Sterblichkeit innerhalb von 90 Tagen lag bei 18,2 Prozent, in der Kontrollgruppe bei 7,3 Prozent.

Innerhalb von 90 Tagen nach der Entlassung wurden 44,9 Prozent der Patienten mit Mangelernährung erneut stationär aufgenommen. In der Kontrollgruppe waren es 37,8 Prozent. Die durchschnittlichen Gesundheitskosten innerhalb eines Jahres nach der Diagnose betrugen 18.052 Euro pro Person und lagen damit 4.396 Euro über denen der Vergleichsgruppe.

Die Ergebnisse beschreiben Zusammenhänge zwischen einer dokumentierten Mangelernährung und ungünstigeren Behandlungsverläufen. Ein Nachweis, dass Mangelernährung allein die Unterschiede verursacht, lässt sich aus den mitgeteilten Vergleichsdaten nicht ableiten.

Mangelernährung betrifft nicht nur das Körpergewicht

Nach Erläuterung der MHH bezeichnet Mangelernährung ein anhaltendes Defizit an Nährstoffen, etwa an Vitaminen, Mineralstoffen oder Eiweißen. Es kann die Körperzusammensetzung verändern und körperliche sowie geistige Funktionen beeinträchtigen. Das Körpergewicht allein beschreibt den Ernährungszustand deshalb nicht ausreichend.

Als mögliche Ursachen einer verminderten Aufnahme von Nährstoffen und Kalorien nennt Hupa-Breier unter anderem Krebs, Erkrankungen des Magen-Darm-Trakts, Infektionskrankheiten und bestimmte Medikamente.

Die MHH sieht neben einem unzureichenden Bewusstsein für das Problem auch fehlende Vergütungsstrukturen als Hindernis für eine bessere Versorgung. Mit dem Qualitätsvertrag wollen Klinik und Krankenkasse Erfahrungen für die Weiterentwicklung der Behandlung sammeln.

Die gewonnenen Daten und Erkenntnisse sollen auch dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zur Verfügung gestellt werden. Nach Angaben der MHH erhielt dieser im April 2026 durch das Krankenhausreformanpassungsgesetz den Auftrag, Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Erkennung und Behandlung von Mangelernährung im Krankenhaus festzulegen. Hupa-Breier hofft, dass strukturierte Screenings und entsprechende Versorgungswege künftig verpflichtend werden.

Text mit KI-Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft.

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