Start Blaulicht Organisierte Kriminalität: Lagebild für Niedersachsen meldet 65 Verfahren

Organisierte Kriminalität: Lagebild für Niedersachsen meldet 65 Verfahren

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Drogenhandel bleibt Schwerpunkt – Gewaltaufträge im Blick

Hannover – (KI/redaktionell geprüft). In Niedersachsen wurden 2025 im Auftrag der Staatsanwaltschaften 65 Ermittlungsverfahren zur Organisierten Kriminalität geführt. Sie richteten sich gegen insgesamt 635 Tatverdächtige. Den größten Schwerpunkt bildeten internationaler Drogenhandel und Drogenschmuggel mit 23 Verfahren. Das geht aus dem gemeinsamen Lagebild von Polizei und Justiz hervor, das Innenministerin Daniela Behrens und Justizministerin Kathrin Wahlmann am Montag, 2. November 2026, vorgestellt haben.

Die niedersächsische Polizei bearbeitete 48 der Verfahren. Hinzu kamen elf Ermittlungskomplexe des Zolls, fünf der Bundespolizei und einer des Bundeskriminalamts. Nach Angaben der Landesregierung liegt Niedersachsen bei der Gesamtzahl der geführten Verfahren weiterhin auf Platz zwei im Bundesländervergleich.

Hochgerechneter Schaden liegt bei 48,85 Millionen Euro

Der hochgerechnete Gesamtschaden belief sich laut Lagebild auf 48,85 Millionen Euro. Damit lag er über dem Vorjahreswert, jedoch deutlich unter dem Schadensniveau bis 2023. Den geschätzten Ertrag der untersuchten kriminellen Aktivitäten beziffern die Behörden auf 27,72 Millionen Euro und damit auf einen nahezu unveränderten Wert.

Rund fünf Millionen Euro wurden nach Angaben der Landesregierung durch die Sicherheitsbehörden abgeschöpft. Finanz- und Vermögensermittlungen sollen weiterhin eine wichtige Rolle spielen, insbesondere mit Blick auf Kryptowährungen.

Die Ermittlungen richteten sich gegen Tatverdächtige aus 41 Staaten. Mit 36,38 Prozent stellten Menschen deutscher Staatsangehörigkeit die größte Gruppe.

Behrens bewertet Organisierte Kriminalität als Bedrohung für die gesellschaftlichen Regeln und die Sicherheit. Wahlmann hob insbesondere die Vermögensabschöpfung hervor: Polizei und Justiz wollten kriminellen Strukturen ihre wirtschaftlichen Grundlagen entziehen.

Internationaler Drogenhandel bleibt größter Ermittlungsbereich

Mit 23 Verfahren bildete die internationale Rauschgiftkriminalität den größten einzelnen Bearbeitungsschwerpunkt. Die beteiligten Gruppierungen agieren nach Darstellung der Behörden überwiegend überregional und international.

Für den Transport und Vertrieb nutzen sie unter anderem Seewege sowie das Internet und das Darknet. Die niedersächsischen Polizeibehörden arbeiten deshalb mit Bundesbehörden und internationalen Partnern zusammen.

Acht Verfahren mit Clanbezügen

Das Lagebild unterscheidet zwischen Clankriminalität und Organisierter Kriminalität. Beide Bereiche seien grundsätzlich getrennt zu betrachten, wiesen jedoch Überschneidungen auf.

Für 2025 erfassten die Behörden innerhalb der Organisierten Kriminalität acht Ermittlungsverfahren gegen 102 Tatverdächtige, denen sie Clanbezüge zuordnen. Als Hauptaktivität nennt die Mitteilung mit einem Anteil von 62 Prozent die Wirtschaftskriminalität. Ermittelt wurde unter anderem wegen verschiedener Betrugsarten und Geldwäsche.

Cybercrime: Flexible Netzwerke erschweren die Zuordnung

Im Bereich Cybercrime wurden wie im Vorjahr vier Verfahren als Organisierte Kriminalität erfasst. Die vergleichsweise geringe Zahl erklärt die Landesregierung damit, dass viele untersuchte Sachverhalte die Kriterien der entsprechenden Definition nicht erfüllen.

Häufig arbeiten die Beteiligten demnach in wechselnden, projektbezogenen Strukturen statt in festen Gruppierungen zusammen. Sie sind weltweit verteilt und kennen teilweise weder einander persönlich noch die gesamte Organisation hinter einer Tat.

Die Behörden beobachten zugleich eine zunehmende Professionalisierung krimineller Dienstleistungen, die unter dem Begriff „Crime-as-a-Service“ zusammengefasst werden. Die flexiblen Strukturen erforderten eine engere grenzüberschreitende Zusammenarbeit und eine fortlaufende Anpassung der Ermittlungsarbeit.

Wahlmann verwies in diesem Zusammenhang auf die niedersächsische Zentralstelle zur Bekämpfung von Cybercrime: „Auch die Organisierte Kriminalität agiert im Netz – und der Staat muss darauf die richtigen Antworten geben. Kriminelle nutzen digitale Technologien, um Menschen zu betrügen, Unternehmen zu schädigen und ganze Institutionen anzugreifen. Wir dürfen ihnen das Feld nicht überlassen. Deshalb war es genau die richtige Entscheidung, in Niedersachsen eine Zentralstelle zur Bekämpfung von Cybercrime einzurichten. Wir bündeln Expertise, stärken die Strafverfolgung und schaffen klare Zuständigkeiten, damit Täter schneller dingfest gemacht werden können. Wer im digitalen Raum sein Unwesen treibt, darf sich nicht in der Anonymität des Internets sicher fühlen. Unser Rechtsstaat greift auch dort durch, wo Kriminalität neue Wege geht.“

Jugendliche werden für schwere Gewalttaten angeworben

Über Cybercrime hinaus beschäftigen sich die Behörden mit der Auslagerung krimineller Handlungen an andere Personen. Eine besonders gefährliche Form bezeichnen sie als „Violence-as-a-Service“, also Gewalt als Dienstleistung.

Dabei werden nach Darstellung der Landesregierung häufig unerfahrene Jugendliche und junge Erwachsene über das Internet für schwere Gewalttaten angeworben. Genannt werden Angriffe auf Menschen und Gebäude, unter anderem mit Spreng- oder Brandvorrichtungen sowie Schusswaffen.

Zunehmend würden in Niedersachsen Straftaten bekannt, die Überschneidungen mit diesem Vorgehen und mit international vernetzten Gruppierungen mit Verbindungen in die Türkei aufweisen.

Diese Gruppierungen werden in der Mitteilung unter der polizeilichen Arbeitsbezeichnung „Türkischstämmige Organisierte Kriminalität“ behandelt. Nach der dort wiedergegebenen Definition des Bundeskriminalamts geht es um deliktsübergreifend tätige Netzwerke, deren Führungspersonen oder hochrangige Mitglieder die türkische Staatsangehörigkeit besitzen und von der Türkei aus agieren oder dort ursprünglich beheimatet beziehungsweise vernetzt sind.

Für diese eingegrenzten Strukturen beschreiben die Behörden eine hohe Gewaltbereitschaft, eine Affinität zu Waffen und die Nutzung sozialer Medien zur Selbstdarstellung und Verherrlichung von Straftaten. In der Statistik für 2025 wurde allerdings noch kein Verfahren eindeutig diesem Phänomenbereich zugeordnet.

Behrens fordert weitere rechtliche und technische Instrumente

Innenministerin Behrens kündigte an, spezialisierte Ermittlungsstrukturen, die Zusammenarbeit von Polizei, Justiz und Zoll sowie Finanzermittlungen weiter zu stärken.

Zugleich forderte sie rechtssichere und praxistaugliche Regelungen zur Speicherung von IP-Adressen. Initiativen auf Bundesebene zur Erweiterung der Möglichkeiten automatisierter Datenanalysen und biometrischer Bildabgleiche unterstütze Niedersachsen ebenfalls.

Nach Behrens’ Darstellung müssten solche Instrumente verhältnismäßig, kontrollierbar und rechtsstaatlich begrenzt sein. Die Forderungen sind Teil der politischen Schlussfolgerungen aus dem vorgestellten Lagebild.

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