Start Hannover und Region Senioren BahnCard: Verbraucherzentrale fordert Zugang ohne Online-Konto

Senioren BahnCard: Verbraucherzentrale fordert Zugang ohne Online-Konto

Symbolbild zum digitalen Zugang zur BahnCard
Symbolbild: Zugang Bahncard / Anmeldung / App. - LGHNews/KI-generiertes Symbolbild. Das dargestellte Anmeldeformular ist fiktiv.

Auch für den Ausdruck ist eine E-Mail-Adresse nötig

Hannover. Eine vergünstigte BahnCard für ältere Menschen – aber nur mit Online-Konto: Die Verbraucherzentrale Niedersachsen kritisiert, dass die Senioren BahnCard für Menschen ohne E-Mail-Adresse nicht zugänglich sei. Auch die Möglichkeit, die Karte auszudrucken, löse das Problem nicht. Die Verbraucherschützer fordern deshalb einen Kaufweg ohne digitale Voraussetzungen.

Die Senioren BahnCard 25 und 50 richtet sich an Reisende ab 65 Jahren. Nach Angaben der Verbraucherzentrale melden sich jedoch ältere Menschen, die weiterhin mit der Bahn fahren möchten, das Internet aber nicht nutzen.

„Uns haben Beschwerden von älteren Ratsuchenden erreicht, die das Internet nicht nutzen, aber weiterhin mit der Bahn fahren möchten“, berichtet Markus Hagge, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Aufgrund des faktischen Digitalzwangs der Deutschen Bahn können sie von der Senioren BahnCard jedoch nicht profitieren.“

Papier allein beseitigt die Hürde nicht

Nach Darstellung der Verbraucherzentrale verweist die Deutsche Bahn als Alternative zur digitalen Karte auf einen Ausdruck. Um diesen zu erhalten, seien allerdings ebenfalls ein Online-Kundenkonto und eine E-Mail-Adresse erforderlich. Wer keinen Internetzugang hat, bleibe damit auf die Unterstützung anderer angewiesen oder könne das Angebot nicht nutzen.

Eine unkompliziert erhältliche physische Ersatzkarte gebe es nicht mehr. Aus Sicht der Verbraucherzentrale bietet der Ausdruck deshalb keinen eigenständigen analogen Zugang: Die Karte liegt anschließend zwar auf Papier vor, der Weg dorthin führt aber weiterhin über ein digitales Konto.

Hagge fordert die Bahn auf, eine analoge Buchung zu ermöglichen. Dabei verweist er auf den Beförderungsauftrag des Unternehmens, aus dem er auch eine grundsätzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit ableitet.

Wer Fragen dazu hat, kann sich kostenlos von der Verbraucherzentrale Niedersachsen beraten lassen. Die Beratung ist vor Ort, telefonisch und per Video möglich.

Text mit KI-Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft.

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