Wahlbriefe müssen bis zum 29. Oktober, 12 Uhr, im Rathaus sein
Langenhagen – (KI/redaktionell geprüft). Die Stadt Langenhagen verschickt ab Montag, 12. Oktober 2026, die Briefwahlunterlagen für die Wahl des neuen Seniorenbeirats. Insgesamt erhalten 17.368 Wahlberechtigte die Unterlagen automatisch per Post. Die Wahl findet ausschließlich per Briefwahl statt; die Wahlbriefe müssen spätestens am Donnerstag, 29. Oktober, um 12 Uhr bei der Stadt eingegangen sein.
Für die Frist zählt der Eingang bei der Stadt, nicht der Poststempel. Wer den ausgefüllten Wahlbrief per Post zurücksendet, sollte ihn deshalb frühzeitig abschicken. Er kann auch in den Hausbriefkasten des Rathauses eingeworfen werden.
„Alle Wahlbriefe, die bis Donnerstag, 29. Oktober 2026, um 12 Uhr bei uns eingehen, werden gezählt“, sagt Doris Lange, Wahlleiterin der Seniorenbeiratswahl. Später eingehende Wahlbriefe dürfen laut Wahlordnung nicht berücksichtigt werden.
Wahlunterlagen nach Erhalt kontrollieren
Die Stadt bittet die Wahlberechtigten, ihre Unterlagen nach dem Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Dazu gehören der Wahlschein, der Wahlbriefumschlag, der Stimmzettel, der Stimmzettelumschlag und ein Merkblatt.
Wer bis Donnerstag, 15. Oktober, keine Unterlagen erhalten hat oder fehlerhafte Dokumente feststellt, soll sich bei der Fachstelle Seniorenangelegenheiten melden. Das gilt auch für Personen, die sich für wahlberechtigt halten, aber keine Unterlagen bekommen haben. Die Fachstelle ist unter Telefon 0511 7307-5059 und per E-Mail an seniorenangelegenheiten@langenhagen.de erreichbar.
Elf Mitglieder für fünf Jahre
Der neue Seniorenbeirat hat elf Mitglieder. Sie werden für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Wahlberechtigt sind Einwohner Langenhagens, die am Wahltag, 29. Oktober 2026, mindestens 60 Jahre alt sind und die weiteren Voraussetzungen der Wahlordnung erfüllen.
Die Wahl erfolgt als Personenwahl. Auf dem Stimmzettel stehen alle zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten. Jede wahlberechtigte Person kann bis zu elf Stimmen vergeben, höchstens eine Stimme je kandidierender Person. Die elf Kandidatinnen und Kandidaten mit den meisten Stimmen ziehen in den Seniorenbeirat ein.










