Berlin (ots). Nach § 1 des Tierschutzgesetzes liegt es in der Verantwortung des Menschen, für das Tier als Mitgeschöpf dessen Wohlbefinden und Leben zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Hinter diesem Grundsatz stehen die Direktoren führender Zoos uneingeschränkt. Der Plan, heute Abend im Bundestag jedoch das generelle Töten von Küken ohne jede Ausnahme zu verbieten, entbehrt diesem Grundsatz mit Blick auf die Versorgung von Fleischfressern, die nicht mit Salat gefüttert werden können – und dem Grundsatz der Gleichheit aller Tierarten.
Prof. Jörg Junhold, Präsident des Verbandes der Zoologischen Gärten und Direktor des Zoos Leipzig stellt klar: „Ursache für das Tötungsverbot von Küken der Art Gallus gallus ist das routinemäßige Schreddern von Eintagsküken. Die Tötungsmethode gilt nicht als tierschutzkonform, das heißt man hätte erst einmal die Methode diskutieren müssen. Die Tatsache, dass das Töten männlicher Küken aus wirtschaftlichen Gründen nicht als vernünftiger Grund angesehen wird, ist vollkommen nachvollziehbar. Entsprechend hätte es nur einer Klarstellung bedurft, dass das Töten von überzähligen Jungtieren aus rein wirtschaftlichen Gründen nicht erlaubt ist. Die sollte für alle Tierarten gelten, oder was macht ein Küken wertvoller als Nacktmäuse oder Kälber?“ Der Gesetzentwurf widerspricht der pathozentrischen und artunabhängigen Grundintention des Tierschutzgesetzes. (Tierschutz ist unteilbar).
Der nun vorliegende Gesetzentwurf fordert nunmehr eine Ausnahmegenehmigung für das Töten aus eindeutig vernünftigem Grund: der Ernährung von Carnivoren, Omnivoren etc. Das generelle Tötungsverbot erschwert die Versorgung von Fleischfressern in Deutschland und fördert den Import von Küken zu Futterzwecken nach Deutschland aus dem europäischen Ausland. Dies ist nicht nur unehrlich, sondern auch ökologisch und finanziell unlogisch. „Ebenso macht mich die politische Begründung fassungslos, dass tote Küken zu Futterzwecken ja auch in anderen europäischen Ländern anfallen und für die Zoos genutzt werden können. Das ist unehrlich und zeigt den Widerspruch der ganzen Gesetzesänderung auf“, sagt VdZ-Präsident Prof. Jörg Junhold.