Hannover (pm). Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, ergab eine aktuelle Auswertung der Todesbescheinigungen für Niedersachsen und das Berichtsjahr 2020 bei gut zwei Prozent der rund 97.000 Sterbefälle COVID-19 als Grundleiden oder als Begleiterkrankung. Bei 2.074 Todesfällen war COVID-19 auf der Todesbescheinigung vermerkt. Bei diesen Fällen starben knapp 94% der betroffenen Personen an COVID-19 als sogenanntem Grundleiden, nach den Regeln der WHO war diese Krankheit somit die Todesursache. In gut 6,2% der Fälle verstarben die Personen mit einer COVID-19-Infektion als Begleiterkrankung. In diesen Fällen ist COVID-19 nicht ursächlich für den Tod gewesen. Die Betroffenen starben an einem anderen Grundleiden.
Im Berichtsmonat Januar 2021, dem Höhepunkt der zweiten Corona-Welle beziehungsweise der Zahl der daraus resultierenden Todesfälle, wurde für 1.042 Personen und damit gut 11% aller Sterbefälle COVID-19 als Grundleiden nachgewiesen. 62 Personen starben mit COVID-19 als Begleiterkrankung.
Dies geht aus dem neuen statistischen Monatsbericht mit ersten vorläufigen Ergebnissen aus der Todesursachenstatistik hervor. Darin wird COVID-19 anderen häufigen Todesursachen gegenübergestellt. Damit reagiert die amtliche Statistik auf den wachsenden Bedarf an aktuelleren Zahlen in der Corona-Pandemie. Ermöglicht wird dies durch die Auswertung vorläufiger Daten der Todesursachenstatistik zu ausgewählten Merkmalen, die die wichtigsten Diagnosegruppen und Einzeldiagnosen abbilden.
So starben 2020 in Niedersachsen fast 35.600 Menschen (37%) an Krankheiten des Kreislaufsystems, darunter annähernd 13.000 an Ischämischen Herzkrankheiten und 10.000 an sonstigen Formen der Herzerkrankung. Mit gut 23.000 Fällen war fast ein Viertel aller Sterbefälle auf bösartige Neubildungen zurückzuführen, darunter gut 7.000 auf bösartige Neubildungen der Verdauungsorgane.
Weitere Ergebnisse für Niedersachsen und ausführliche methodische Hinweise enthält der
Statistische Bericht A IV 3/A IV 10 – S / 2020 Monatlich Gestorbene 2020/21 nach ausgewählten Todesursachen, Stand 06/2021.
Methodische Hinweise
Die monatlichen Berichte in der Todesursachenstatistik stellen vorläufige Daten dar, die für ausgewählte Merkmale nach Berichtsmonaten aufbereitet und veröffentlicht werden. Die Daten bilden den jeweiligen Bearbeitungsstand zum monatlichen Stichtag ab und können sich durch Nachmeldungen oder Korrekturen noch verändern.
COVID-19-Sterbefälle werden auf zwei Meldewegen erfasst: Zum einen über die amtliche Todesursachenstatistik, zum anderen über die Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Das Robert Koch-Institut (RKI) und die Landesgesundheitsbehörden veröffentlichen COVID-19-Sterbefallzahlen nach dem IfSG. Die Unterschiede in den beiden Dokumentationsformen führen dazu, dass die Fallzahlen der COVID-19 Sterbefälle in beiden Statistiken nicht identisch sind.