Gestecktes Ziel, alle Schulstandorte bis zum 31.12.2022 mit BasisWLAN auszustatten kann wahrscheinlich nicht gehalten werden
Hannover (pm). Die Auswirkungen der Pandemie auf die Liefermärkte sind immens. Das bekommt auch die Landeshauptstadt bei ihren Ausschreibungen zu spüren. Vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen hat die Schulverwaltung eine erneute Markterkundung durchgeführt, um der in Kürze fertigen Ausschreibung von Netzwerkkomponenten für Schulen zur Ausstattung mit BasisWLAN zielführende und realistische Kriterien zugrunde zu legen.
Die Markterkundung hat ergeben, dass sich Lieferzeiträume aufgrund der Pandemie-bedingten, unterbrochenen Lieferketten auf mindestens sechs Monate verlängern (Switche, Firewalls.) Diese Lieferverzögerungen sind u.a. darauf zurückzuführen, dass viele Produkte zumindest teilweise in China oder dem asiatischen Raum produziert werden und die dortigen Beschränkungen, wie z. B. Sperrungen von Containerhäfen, Shutdown von Fabriken, etc. Auswirkungen auch auf nachfolgende Anbieter*innen in der EU haben. Gleichzeitig ist die Nachfrage nach Halbleiterteilen zur Produktion technischer Endgeräte massiv gestiegen.
In der Risikoabwägung ist es damit sehr wahrscheinlich, dass das gesteckte Ziel, alle Schulstandorte bis zum 31.12.2022 mit BasisWLAN auszustatten, nicht gehalten werden kann. Ein Beharren auf diese Frist würde sehr wahrscheinlich dazu führen, dass die Landeshauptstadt keine seriösen, bzw. verwertbaren Angebote erhalten wird. Hieraus entstehen zwei Risiken:
- Wenn keine verwertbaren Angebote abgegeben werden, muss die Ausschreibung aufgehoben und erneut veröffentlicht werden. Daraus würden viele weitere Monate Verzug entstehen.
- Wenn unseriöse Angebote abgegeben werden, ist es möglich, dass sich dies auf die Qualität der technischen Ausstattung der Schulen niederschlägt und hohe Folgekosten für die Stadt verursachen könnte.
Aufgrund dieser wesentlich veränderten Rahmenbedingungen, die zum Zeitpunkt des veröffentlichten Zeitziels im vergangenen Jahr noch nicht absehbar waren, hat sich die Stadt entschieden, eine Liefer- und Installationszeitverlängerung für die Anbieter*innen im Ausschreibungstext bis spätestens zum 31.03.2023 aufzunehmen. Die Verlängerung um ein Quartal soll seriöse und wirtschaftliche Angebote auf die Ausschreibung ermöglichen und sichern, indem ein an die Weltmarktlage angepasster, realistischer Zeitraum vorgegeben wird.