Lies fordert Regelungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz: „Lebensmittel und Waren, die noch gut sind, dürfen nicht vernichtet werden“
Hannover (pm). Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am letzten Freitag über eine Entschließung zur Abfallvermeidung durch Ausgestaltung der Obhutspflicht zur Verhinderung der Vernichtung gebrauchsfähiger Waren beraten. Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies betonte im Anschluss an seine Rede zu dem Punkt wie nötig es sei, hier einen Gesetzesrahmen zu schaffen, der das künftig verhindert:
„Die Bilder von Warenbergen, die vor allem aus Kostengründen gerade bei den großen Versandhändlern vernichtet werden, sind für mich schwer erträglich. Gleiches gilt, wenn ich sehe, dass noch gute Lebensmittel in Abfallcontainern landen. Wir sprechen allerorts über Ressourcenschonung und Klimaschutz und werfen gleichzeitig in großen Massen an Lebensmitteln und Waren weg, die noch gut für Verzehr und Verbrauch sind.
So werden rund vier Prozent der zurückgesendeten Artikel aus dem Online- und Versandhandel als Müll weggeworfen, was annähernd 20 Millionen Artikeln entspricht.
Gleichzeitig landen 18. Mio. tonnen Nahrungsmittel jedes Jahr auf dem Müll. Das ist ethisch völlig unvertretbar. Und wir sind es auch den Landwirten schuldig, die diese Lebensmittel produziert haben, respektvoll mit diesen Produkten umzugehen. Dabei geht es nicht um das Containern. Das ist für mich keine Lösung. Wir müssen dafür sorgen, dass Lebensmittel gar nicht erst auf dem Müll landen.
Mit unserer heutigen Entschließung wollen wir daher daraufhin wirken, so bald wie möglich im Kreislaufwirtschaftsgesetz überprüfbare Vorgaben gegen die Vernichtung gebrauchsfähiger Waren schaffen. Hersteller und Vertreiber müssen gesetzlich verpflichtet werden, auf allen Herstellungs- und Handelsstufen sicherzustellen, dass unverkaufte Waren nicht direkt im Abfall landen. Wo immer möglich, sollen diese Güter ein zweites Leben bekommen. Der Anspruch aller Beteiligten muss es sein, möglichst alle Produkte wieder in den Verkauf zurückzuführen. Wir brauchen dafür verpflichtende Regelungen zur Abfallvermeidung.
Wir müssen den Weg weitergehen weg von der Wegwerfgesellschaft hin zu einer Gesellschaft, die klug und schonend mit ihren Ressourcen umgeht.
Die 2020 um die so genannte Obhutspflicht erweiterte Produktverantwortung im Kreislaufwirtschaftsgesetz war dabei ein erster wichtiger Schritt. Hier nehmen wir bereits Hersteller und Vertreiber bei der Rücknahme von Erzeugnissen in die Pflicht, um deren Gebrauchstauglichkeit zu erhalten. So vermeiden wir, dass die Produkte nicht bereits auf einer frühen Vertriebsstufe zu Abfall werden. Allerdings muss diese Grundpflicht im Kreislaufwirtschaftsgesetz auch mit Leben gefüllt werden. Hierzu bedarf es zusätzlich konkreter Rechtsverordnungen die Folgendes bestimmen: Wer trägt die Verantwortung? Welches Erzeugnis ist davon betroffen? Und was konkret haben die Verantwortlichen zu tun? Für Bereiche wie Verpackungen, Batterien sowie Elektro- und Elektronikgeräte ist das bereits geregelt. Für weitere relevante Warenströme wie beispielsweise Textilien und Lebensmittel fehlt jedoch noch ein konkreter Rechtsrahmen. Hier haben wir derzeit noch ein Umsetzungsproblem.“