
Neue Kooperationsvereinbarung fördert gemeinsame Aus- und Weiterbildung bis 2028
Hannover (pm/redk). Die Polizeidirektion Hannover und die Schule für Feldjäger und Stabsdienst der Bundeswehr in Hannover haben am Montag, 24.11.2025, eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, die ihre bereits bestehende Zusammenarbeit weiter intensiviert. Ziel ist es, die Aus- und Weiterbildung in beiden Institutionen zu stärken und von einem systematischen Erfahrungsaustausch zu profitieren.
Schwerpunkt auf Verkehrsdienst und Sicherheitsaufgaben
Die Kooperation fokussiert sich vor allem auf die Anforderungen im Verkehrsdienst sowie bei Sicherheitsaufgaben. Eine besondere Rolle spielen dabei die Einzelfähigkeiten Fahren, waffenlose Selbstverteidigung und das Schusswaffeneinsatztraining. Die Vereinbarung ermöglicht gemeinsame Aus- und Weiterbildungen sowie Übungen und sieht im Bedarfsfall eine ressortübergreifende Bereitstellung von Ressourcen vor.
Der Polizeivizepräsident der PD Hannover, Stefan Sengel, betont: „Diese Kooperation ist ein wichtiger Schritt, um die Qualität unserer Aus- und Weiterbildung nachhaltig zu sichern und die Einsatzfähigkeit unserer Kräfte im Verkehrsdienst und bei Sicherheitsaufgaben weiter zu verbessern.“
Oberst Heiko Thieser, Kommandeur der Schule für Feldjäger und Stabsdienst der Bundeswehr in Hannover, ergänzt: „Durch die enge Zusammenarbeit können wir voneinander lernen, unsere Kompetenzen stärken und so gemeinsam den hohen Anforderungen unserer jeweiligen Aufgaben gerecht werden.“
Regelmäßiger Austausch und gemeinsame Übungen
Kern der Vereinbarung ist ein strukturierter, wechselseitiger Informationsaustausch, der die Zusammenarbeit fortlaufend optimieren soll. Dazu gehören gemeinsame Weiterbildungen, gegenseitige Unterstützung bei Ausbildungsmaßnahmen sowie Hospitationen zur Kompetenzbildung. Zudem sind zweimal jährlich Abstimmungsgespräche vorgesehen, um Jahresplanungen und neue Projekte zu erörtern.
Auch die Teilnahme an Tagungen und Workshops sowie gemeinsame Übungen werden Bestandteil der verstärkten Kooperation sein. Hospitationen als Co-Ausbilder oder Beobachter sollen zusätzliche Praxiserfahrung ermöglichen. Die Vereinbarung gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2028 und wird jährlich evaluiert.









