Böllerverbot in Hannovers Innenstadt zu Silvester 2025/2026

Feuerwerk / Böller
Symbolbild: Feuerwerk / Böller - Quelle: Pixabay

Stadt und Polizei setzen erneut auf Feuerwerksverbot für mehr Sicherheit in der City

Hannover (pm/redk). Zum Jahreswechsel 2025/2026 gilt in Hannovers Innenstadt erneut ein zeitlich begrenztes Böllerverbot. Ziel ist es, eine möglichst friedliche, sichere und übersichtliche Silvesternacht für alle Besucherinnen und Besucher zu gewährleisten und gefährliche Situationen in großen Menschenmengen zu vermeiden. Polizei und städtischer Ordnungsdienst werden das Verbot gemeinsam kontrollieren und konsequent durchsetzen.

Bewährtes Konzept wird fortgeführt

Das Mitführen und Verwenden von Feuerwerkskörpern in der Innenstadt hat sich bereits im vergangenen Jahr als wirksame Maßnahme erwiesen. Kritische Zustände, wie sie in früheren Jahren teilweise auftraten, konnten deutlich reduziert werden. Daher setzen die Landeshauptstadt Hannover und die Polizeidirektion Hannover auch zum anstehenden Jahreswechsel auf das bewährte Sicherheitskonzept mit intensiven Kontrollen.

übersichtskarte boellerverbotszone hannover
übersichtskarte boellerverbotszone – quelle: stadtkarte (©openstreetmap/pd hannover/lhh)

Zusätzliche rechtliche Grundlage durch Waffenverbotsverordnung

Sofern der Rat der Stadt Hannover der Neufassung der Waffenverbotsverordnung zustimmt, gilt das Waffenverbot im Bereich zwischen Raschplatz und Steintor künftig rund um die Uhr. In dieser Zone ist auch das zugriffsbereite Mitführen gefährlicher Gegenstände untersagt, wozu Feuerwerkskörper zählen können. Hintergrund sind wiederkehrende gefährliche Situationen durch unsachgemäß gezündetes oder gezielt auf Personen gerichtetes Feuerwerk in dichtem Gedränge.

„Wir haben mit unseren Maßnahmen im vergangenen Jahr gute Erfolge erzielt, sodass die kritischen Zustände in der Innenstadt, wie wir sie in den Jahren zuvor teilweise leider erleben mussten, weitgehend ausgeblieben sind. An unserem Ziel, die bestehenden Regeln besser durchzusetzen und damit allen Feiernden und auch den Einsatzkräften eine stressfreie Nacht zu ermöglichen, halten wir fest“, sagt Dr. Axel von der Ohe, Erster Stadtrat sowie Dezernent für Finanzen, Ordnung und Feuerwehr der Landeshauptstadt Hannover.

„Wenn die Verbotszone für das Führen von Waffen, Messern und gefährlichen Gegenständen ganztägig gilt, sind die Einsatzkräfte angewiesen, zum Schutz vor Verletzungen verbotswidrig mitgeführtes Feuerwerk auch außerhalb der Geltungsdauer des Böllerverbots sicherzustellen und zu vernichten“, ergänzt von der Ohe.

Polizei und Stadt appellieren an Eigenverantwortung

Auch die Polizei Hannover unterstützt die Maßnahmen ausdrücklich. „Die Polizei Hannover nimmt ihren Sicherheitsauftrag sehr ernst“, betont Stefan Sengel, Vizepräsident der Polizeidirektion Hannover. „Wir unterstützen die Landeshauptstadt Hannover bei der Umsetzung einer Allgemeinverfügung zur Einrichtung einer Feuerwerksverbotszone. Unser gemeinsames Ziel ist es, allen einen sicheren Jahreswechsel zu ermöglichen.“

Verbotszone entlang zentraler Straßenachsen

Das Böllerverbot gilt für Feuerwerkskörper der Kategorien F2, F3 und F4 sowie sonstige pyrotechnische Gegenstände im Sinne des Sprengstoffgesetzes. Es tritt am Mittwoch, 31. Dezember 2025, um 20 Uhr in Kraft und endet am Donnerstag, 1. Januar 2026, um 3 Uhr.
Die Verbotszone erstreckt sich vom Opernplatz über Kröpcke und Georgstraße bis zum Steintor einschließlich Münzstraße, Teilen der Goseriede und des Einmündungsbereichs der Kurt-Schumacher-Straße. Ebenfalls einbezogen sind die Karmarschstraße bis zum Platz der Weltausstellung, die Bahnhofstraße, der Ernst-August-Platz sowie der Bereich des Raschplatzes.

Information, Kontrolle und Entsorgung

Eine ordnungsrechtliche Allgemeinverfügung wird wie in den Vorjahren wenige Tage vor Silvester veröffentlicht. Die Stadt informiert umfassend über Internet, soziale Medien, Aushänge und Flyer. Gastronomiebetriebe im Bereich Steintor wurden erneut gezielt angesprochen.

Am Rand der Verbotszone werden Müllcontainer zur Entsorgung von Pyrotechnik aufgestellt. Mitarbeitende des städtischen Ordnungsdienstes sowie zahlreiche Polizeikräfte übernehmen die Kontrollen. Bereits am Silvesternachmittag informieren Ordnungskräfte Passanten über die geltenden Regelungen.

Feuerwerksverbot in der City seit 2018

Das Feuerwerksverbot in der Innenstadt besteht seit 2018. Anlass waren wiederholte gefährliche und bedrohliche Situationen in früheren Silvesternächten, bei denen Menschen verletzt wurden. Auch gezielte Würfe von Feuerwerkskörpern auf Personen hatten zuvor immer wieder für erhebliche Sicherheitsprobleme gesorgt.

Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen

Das Abbrennen von Kleinfeuerwerk ist gesetzlich ausschließlich am 31. Dezember 2025 und 1. Januar 2026 erlaubt. Verstöße gegen das Böllerverbot werden in der Regel mit einer Geldbuße von etwa 200 Euro geahndet, die je nach Einzelfall höher ausfallen kann. Das Sprengstoffgesetz sieht Bußgelder von bis zu 50.000 Euro vor.

Unabhängig davon ist das Zünden von Feuerwerk in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden stadtweit verboten.

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