Neues Batterierecht ab 2026: Hochenergiebatterien nur noch im Abfallbehandlungszentrum Lahe
Hannover (pm/redk). Ab dem 1. Januar 2026 setzt die Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) die Vorgaben des neuen Batterierecht-Durchführungsgesetzes um. Aus Sicherheitsgründen werden Batterien aus E-Bikes, E-Scootern und andere Gerätebatterien über 500 Gramm künftig ausschließlich im Sonderabfallzwischenlager des Abfallbehandlungszentrums Lahe angenommen. Die kommunalen Wertstoffhöfe bleiben weiterhin für kleinere Gerätebatterien zuständig.
Neue gesetzliche Vorgaben erfordern zentrale Lösung
Mit dem neuen Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) gehen erweiterte Herstellerpflichten und neue Anforderungen an die kommunale Entsorgung einher. Eine wesentliche Neuerung ist die Rücknahme von Altbatterien aus leichten Verkehrsmitteln, sogenannten LV-Batterien, wie E-Bike- und E-Scooter-Akkus, sowie von Gerätebatterien mit einem Gewicht von mehr als 500 Gramm.
aha setzt diese neue Annahmepflicht ab 2026 um und konzentriert die Rücknahme dieser Hochenergiebatterien aus Sicherheitsgründen an einem zentralen Standort. Die Abgabe ist ausschließlich im Sonderabfallzwischenlager des Abfallbehandlungszentrums Lahe möglich. Eine Annahme auf den regulären kommunalen Wertstoffhöfen erfolgt nicht.
Sicherheit hat höchste Priorität
„Die getrennte Sammlung ist weiterhin essenziell, aber die Sicherheit hat höchste Priorität. Akkus aus E-Bikes und E-Scootern sind aufgrund ihrer Masse von über 500 Gramm als Hochenergiebatterien klassifiziert. Ihr erhöhtes Gefährdungspotenzial bei Beschädigung erfordert eine spezialisierte, kontrollierte Annahme“, erläutert Julia Fürst, Geschäftsführerin der Abfallwirtschaft Region Hannover (aha). „Deshalb bündeln wir diese neue Pflicht zentral im Sonderabfallzwischenlager Lahe. Die Wertstoffhöfe bleiben die Anlaufstelle für Kleingerätebatterien und Akkus unter 500 Gramm. Für die großen Geräte- und LV-Batterien schaffen wir so einen sicheren Annahmeweg, der die Brandgefahr minimiert.“
Was sich für Bürgerinnen und Bürger ändert
Ab dem 1. Januar 2026 gelten für die Entsorgung von Batterien folgende Regelungen:
LV-Batterien aus E-Bikes und E-Scootern sowie Gerätebatterien mit einem Gewicht von mehr als 500 Gramm müssen ausschließlich im Sonderabfallzwischenlager des Abfallbehandlungszentrums Lahe abgegeben werden.
Auf den aha-Wertstoffhöfen in der Region Hannover ist eine Annahme dieser Batterien nicht möglich, da die erforderlichen Sicherheitsstandards dort nicht erfüllt werden können.
Die Abgabe von Gerätebatterien unter 500 Gramm, etwa aus Fernbedienungen, Taschenlampen oder kleinen Elektrogeräten, bleibt auf den Wertstoffhöfen weiterhin im bisherigen Umfang möglich.
Handel bleibt in der Verantwortung
Das BattDG stärkt zugleich die Hersteller- und Händlerverantwortung. Der stationäre und der Onlinehandel sind verpflichtet, die Batteriekategorien zurückzunehmen, die sie verkaufen. Damit bleibt der Fach- und Internethandel eine wichtige Rückgabestelle, insbesondere für Akkus aus leichten Verkehrsmitteln.
Unverändert gilt die Pflicht zur getrennten Sammlung. Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Defekte oder beschädigte Lithium-Akkus müssen vor der Abgabe transport- und brandsicher gemacht werden, etwa durch das Abkleben der Pole.
Ausblick: Mehr Recyclingtiefe und Ressourcenschonung
aha hat bereits die notwendigen logistischen und organisatorischen Vorkehrungen für die sichere Lagerung und den Weitertransport der Batterien getroffen. Perspektivisch werden die angenommenen Batterien in acht bis zehn verschiedene Fraktionen sortiert, um eine hochwertigere Verwertung und die effizientere Rückgewinnung kritischer Rohstoffe zu ermöglichen.
aha ruft die Menschen in der Region Hannover dazu auf, die neuen Regelungen zu beachten und durch eine sachgerechte Entsorgung von Lithium-Batterien aktiv zur Sicherheit und zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft beizutragen.
Weitere Informationen sind unter www.aha-region.de abrufbar.










