
Behörden geben wichtige Hinweise für private Drohnenflüge
Hannover (pm/redk). Drohnenfliegen erfreut sich wachsender Beliebtheit. Damit private Pilotinnen und Piloten ihre Fluggeräte sicher steuern und rechtliche Konsequenzen vermeiden, informieren die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), das Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA NI) und die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD NI) über die wichtigsten Regeln rund um den Drohnenbetrieb. Zentrale Vorgabe vorab: Der Bereich rund um Flughäfen ist strikt tabu.
Versicherung ist Pflicht
Drohnen gelten rechtlich als Luftfahrzeuge. Schäden, die durch ihren Einsatz entstehen, sind in der Regel nicht durch eine private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Deshalb ist eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung zwingend erforderlich.
Registrierung beim Luftfahrtbundesamt
Sobald eine Drohne über eine Kamera verfügt oder mehr als 250 Gramm wiegt, besteht Registrierungspflicht. Diese erfolgt online beim Luftfahrt-Bundesamt. Nach der Anmeldung erhalten Betreiberinnen und Betreiber eine individuelle Nummer, die sichtbar an der Drohne angebracht werden muss. Die Registrierung gilt auch für weitere Drohnen und kostet derzeit 20 Euro.
Qualifikation: Wann ein Drohnenführerschein nötig ist
Sehr leichte Drohnen dürfen ohne Nachweis geflogen werden. Ab 250 Gramm Gewicht ist jedoch mindestens der EU-Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich. Schulung und Prüfung können online absolviert werden. Für schwerere Drohnen gelten weitergehende Anforderungen, etwa das Fernpilotenzeugnis A2. Die Qualifikationen bauen aufeinander auf.
Grundregeln beim Fliegen
Auch mit Versicherung und Nachweis gelten klare Sicherheitsregeln:
- Menschenansammlungen dürfen nicht überflogen werden.
- Mindestabstände zu unbeteiligten Personen sind einzuhalten.
- Die Drohne muss jederzeit in Sichtweite bleiben.
- Die maximale Flughöhe beträgt 120 Meter über Grund.
Fluggebiete sorgfältig prüfen
Viele Freizeitflüge im Grünen sind erlaubt – sensible Bereiche hingegen nicht. Dazu zählen unter anderem Flugplätze, Behörden, militärische Anlagen, Industrie- und Hafenbereiche, Naturschutzgebiete, Krankenhäuser, Bahnanlagen sowie Bundesstraßen und Autobahnen. Auch Einsatzorte von Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdiensten sind gesperrt. Außerhalb von Flughäfen kann in Einzelfällen eine Genehmigung bei der zuständigen Stelle eingeholt werden.
Ein Blick auf das Portal dipul.de hilft: Dort sind sogenannte Geozonen verzeichnet, in denen besondere Regeln gelten.
Privatsphäre respektieren
Der Luftraum über fremden Wohngrundstücken darf nur mit Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers genutzt werden. Auch hier gilt: erst fragen, dann fliegen.
Verstöße können teuer werden
Die Einhaltung der Vorschriften ist verpflichtend. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder – das Luftverkehrsgesetz sieht Strafen von bis zu 50.000 Euro vor. Zusätzlich können Schadenersatzforderungen entstehen.
Hintergrund
Die NLStBV ist in Niedersachsen nicht nur für Straßenbau zuständig, sondern auch Luftfahrt- und Luftsicherheitsbehörde. Sie fungiert als zentrale Ansprechpartnerin für Luftfahrende, Flugplatzbetreibende und Luftfahrtunternehmen. Weitere Informationen zu Regeln und Zuständigkeiten finden sich online auf dem Portal der Landesbehörde.









