Landesweite Aktion zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung in Niedersachsen

Symbolbild - Quelle: Quelle: Gerd Altmann / Pixabay

Gemeinsame Kontrollen von Kommunen und Zoll

Hannover / Niedersachsen (pm). In der letzten Woche, vom 07. – 10. September, haben Landkreise, große selbständige Städte und kreisfreie Städte zusammen mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Hauptzollämter (FKS) Kontrollen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung schwerpunktmäßig in der Baubranche vorgenommen.

Bei der vom niedersächsischen Wirtschaftsministerium und der Generalzolldirektion koordinierten viertägigen Aktion waren landesweit 94 Bedienstete der Kommunen, 174 Bedienstete der FKS und 17 Bedienstete der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft und der Ausländerbehörden im Einsatz. Insgesamt wurden 627 Betriebe und 1446 Personen überprüft.

Bei den Kontrollen wurden 26 Verdachtsfälle festgestellt, in denen für die ausgeübte zulassungspflichtige Handwerkstätigkeit die erforderliche Eintragung in die Handwerksrolle fehlte. In 17 Fällen lag die erforderliche Gewerbeanzeige nicht vor. Diese Verdachtsfälle werden nun von den kommunalen Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden weiter geprüft. In 74 Fällen prüft die FKS zudem, ob Betriebe nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen und in 50 Fällen, ob Unternehmen Sozialversicherungsbeiträge nicht bzw. nicht in der richtigen Höhe abführen. Darüber hinaus werden zehn Sachverhalte hinsichtlich Sozialleistungsmissbrauch sowie 32 Sachverhalte mit Anhaltspunkten für aufenthaltsrechtliche Verstöße weiter geprüft. Zudem stellten die FKS-Beamtinnen und Beamten 75 Fälle mit Anhaltspunkten für weitere Rechtsverstöße fest, wie z.B. Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Meldevorschriften oder Ausweismitführungspflichten. Soweit sich die Verdachtsfälle bestätigen, werden Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Niedersachsens Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Bernd Althusmann: „Mit den landesweiten Aktionstagen gegen Schwarzarbeit schützen wir Unternehmen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich im Rahmen des Gesetzes korrekt verhalten. Gleichzeitig verhindern wir Einnahmeausfälle bei den Sozialkassen, Sozialversicherungen und dem Fiskus. Angesichts des enormen volkswirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Schadens durch Schwarzarbeit steht ihre Bekämpfung weiterhin im Fokus der Niedersächsischen Landesregierung.“

Die Präsidentin der Generalzolldirektion, Colette Hercher, betonte die gute Zusammenarbeit der Behörden: „Gemeinsam sind wir stark – dies gilt auch und besonders bei der Verfolgung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit. Diese Erkenntnis haben wir nicht nur in Niedersachsen gewonnen, sondern auch in anderen Bundesländern. Deshalb werden wir die Kooperation mit allen an der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit beteiligten Partnern weiter vertiefen.“

Ergebnisse aus den einzelnen Regionen:

Im Bereich Braunschweig waren insgesamt 47 Bedienstete der Kommunen und der FKS sowie vier Bedienstete der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft und der Ausländerbehörden in den Landkreisen Gifhorn, Goslar, Göttingen, Northeim und der Städte Braunschweig, Salzgitter, und Goslar im Einsatz. Für den Bereich des Landkreises Wolfenbüttel führte die Stadt Salzgitter die Überprüfungen durch, nachdem ihr die Aufgabe durch Abschluss einer Zweckvereinbarung übertragen wurde. Die Stadt Wolfsburg unterstützte die Aktion im Bereich des Landkreises Gifhorn. Es wurden 141 Betriebe und 254 Personen überprüft. Dabei wurden 47 mutmaßliche Rechtsverstöße festgestellt.

Besondere Vorkommnisse: Im Bereich des Landkreises Gifhorn wurden vier ausländische Arbeiter mit illegalem Aufenthalt und nicht gestatteter Arbeitsaufnahme in Deutschland angetroffen. Bei einem Bauvorhaben wurden durch die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Teile des Arbeitsbereiches stillgelegt. Im Bereich des Landkreises Göttingen wurde ein ausländischer Gewerbetreibender beim Fliesenlegen ohne die erforderliche Eintragung in die Handwerksrolle angetroffen. Vor Ort wurde eine Sicherheitsleistung festgesetzt.

Im Bereich Oldenburg waren insgesamt 103 Bedienstete der Kommunen und der FKS sowie acht Bedienstete der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft und der Ausländerbehörden in den Landkreisen Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Emsland, Oldenburg, Osnabrück, Wesermarsch, Wittmund und der Städte Delmenhorst, Emden, Oldenburg, Osnabrück, Lingen und Norden im Einsatz. Es wurden 230 Betriebe und 556 Personen überprüft. Dabei wurden 66 mutmaßliche Rechtsverstöße festgestellt.

Besondere Vorkommnisse: Im Landkreis Osnabrück wurden drei serbische Beschäftigte mit gefälschten kroatischen Ausweispapieren vom Zoll festgenommen und der Polizei übergeben.

Im Bereich Hannover waren insgesamt 23 Bedienstete der Kommunen und der FKS sowie ein Bediensteter der Ausländerbehörde in den Landkreisen Diepholz, Hameln-Pyrmont, Nienburg, Schaumburg und der Region Hannover im Einsatz. Es wurden 97 Betriebe und 222 Personen überprüft. Dabei wurden 59 mutmaßliche Rechtsverstöße festgestellt.

Im Bereich Lüneburg waren insgesamt 95 Bedienstete der Kommunen und der FKS sowie vier Bedienstete der Ausländerbehörden in den Landkreisen Celle, Cuxhaven, Harburg, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Stade, Uelzen und der Stadt Cuxhaven im Einsatz. Es wurden 159 Betriebe und 414 Personen überprüft. Dabei wurden 112 mutmaßliche Rechtsverstöße festgestellt.

Besondere Vorkommnisse: Im Landkreis Cuxhaven wurden zwei ohne erforderliche Arbeitserlaubnis beschäftigte Ausländer der Polizei überstellt. Vier illegal eingereisten Albanern wurde im Landkreis Rotenburg (Wümme) die Ausreiseverfügung noch am gleichen Tag ausgehändigt. Auch im Landkreis Stade und in der Stadt Cuxhaven bestehen bei drei eingereisten Ausländern der Verdacht auf unerlaubten Aufenthalt und unerlaubter Beschäftigung.

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