Ab Freitag gelten landesweit Regelungen der Warnstufe 2 der Niedersächsischen Corona-Verordnung

Grafik Warnstufe 2
Grafik Warnstufe 2 - © Nds. Ministerium f. Gesundheit und Soziales

Schwellenwerte beider Krankenhausindikatoren fünf Werktage in Folge überschritten

Hannover (pm). Das Niedersächsische Gesundheitsministerium hat am heutigen Mittwoch, dem 15. Dezember, eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, nach der ab Freitag, den 17. Dezember landesweit die Regelungen der Corona-Warnstufe 2 gelten werden: www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften/vorschriften-der-landesregierung-185856.html

Die Veröffentlichung erfolgt auf Grundlage des Paragraphen 3 der Corona-Verordnung des Landes, nach der das Gesundheitsministerium eine entsprechende Allgemeinverfügung erlässt, wenn sowohl der Leitindikator „Hospitalisierung“ als auch der Indikator „Intensivbettenauslastung“ die in der Verordnung festgelegten Schwellenwerte zur Warnstufe 2 fünf Werktage in Folge überschreiten. Mit Stand von Mittwoch beträgt der Wert des Leitindikators Hospitalisierung 6,4 (Schwellenwert zur Warnstufe 2: 6,0). Außerdem sind 10,5 Prozent der Intensivkapazitäten der niedersächsischen Krankenhäuser mit COVID-Patientinnen und -Patienten belegt (Schwellenwert zur Warnstufe 2: 10 Prozent).

Damit gelten ab Freitag auch in den Landkreisen und kreisfreien Städten die Regelungen der Corona-Warnstufe 2, die bisher keine entsprechenden Allgemeinverfügungen erlassen haben. Dies betrifft den Landkreis Heidekreis ebenso wie die Stadt Wilhelmshaven.

Für alle anderen niedersächsischen Kommunen ergeben sich aus der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung keine unmittelbaren Konsequenzen, da aufgrund einer entsprechend hohen Inzidenz vor Ort und der Überschreitung des Schwellenwertes des Leitindikators Hospitalisierung bereits die Regelungen der Warnstufe 2 gelten. Mit der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung durch das Niedersächsische Gesundheitsministerium ist sichergestellt, dass diese Regelungen auch bei sinkenden Inzidenzwerten vor Ort weiterhin gelten.

Allgemeinverfgung_Warnstufe_2

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