Niedersächsische Absonderungsverordnung bis 31. Januar 2023 verlängert

Grafik Viren und Menschen
Symbolbild: Verlängerung Absonderungsverordnung - Quelle: Pixabay

Isolationspflicht für COVID-Infizierte bleibt bestehen

Hannover (pm). Das Niedersächsische Gesundheitsministerium hat die geltende Absonderungsverordnung ohne nennenswerte inhaltliche Änderungen bis einschließlich 31. Januar 2023 verlängert. Damit müssen Niedersächsinnen und Niedersachsen, die ein positives COVID-Schnelltestergebnis erhalten, dieses auch weiterhin mittels eines PCR-Tests bestätigen lassen und sich im Falle einer Infektion für mindestens fünf Tage in häusliche Isolation begeben.

Gesundheitsministerin Behrens erklärt zur Verlängerung der Absonderungsverordnung: „Wir alle wünschen uns, dass die Pandemie schnell endet und wir schon bald auf alle einschränkenden Maßnahmen verzichten können. Unmittelbar vor Beginn des Winters und möglicherweise weiteren bevorstehenden Infektionswellen werden wir in Niedersachsen aber kein unnötiges Risiko eingehen und die wenigen geltenden Basisschutzmaßnahmen weiter aufrechterhalten.

Hier gilt daher weiter: Wer mit COVID infiziert ist, bleibt zuhause.“ Es gebe derzeit auch keine Pläne, die Corona-Schutzmaßnahmen-Verordnung zu ändern, um beispielsweise die Maskenpflicht im ÖPNV abzuschaffen, so die Ministerin.

Aktuelle Informationen zur Absonderungsverordnung und anderen Themen rund um die Corona-Pandemie finden Sie unter www.niedersachsen.de/Coronavirus .

Eine grafische Darstellung der Regelungen der AbsonderungsVO sowie eine Lesefassung finden Sie im Anhang.

AbsonderungsVO ab 22-11-2022

AbsonderungsVO_kompakt