Betrunkener Pkw-Fahrer verliert die Kontrolle

Polizei aktuell
Symbolbild Polizei © Carl-Marcus Müller

Unfall auf der BAB 2 zwischen Hannover-Langenhagen und dem Autobahndreieck Hannover-West

Hannover (ots). Am Sonntagmorgen, 28.11.2021, hat ein 52-jähriger Mann bei einem Unfall auf der BAB 2 zwischen Hannover-Langenhagen und dem Autobahndreieck Hannover-West leichte Verletzungen erlitten. Der Betrunkene fuhr vom Parkplatz Godshorn auf die Autobahn und in Schlangenlinien in Richtung Dortmund. Dann prallte er mit seinem Pkw auf beide Leitplanken, bevor der beschädigte Opel auf dem Standstreifen zum Stillstand kam.

Nach bisherigen Erkenntnissen des Verkehrsunfalldienstes Hannover ist der Opel-Fahrer gegen 08:05 Uhr vom Parkplatz Godshorn auf der BAB 2 in Richtung Dortmund gefahren. In Schlangenlinien steuerte er seinen Opel Astra unkontrolliert über alle Fahrspuren. Der Opel stieß im weiteren Verlauf gegen die rechte Leitplanke, schleuderte dann über alle Fahrspuren gegen die Mittelschutzplanke und von dort aus wieder zurück gegen die Rechte. Auf dem Standstreifen kam das stark beschädigte Fahrzeug zum Stehen.

Zeugen alarmierten die Rettungskräfte, welche den leicht verletzten Fahrer versorgten. Die Beamten der Autobahnpolizei sicherten den Unfallort ab und sperrten dafür den rechten und den mittleren Fahrstreifen der Autobahn 2 in Richtung Dortmund.

Durch herumliegende Autoteile wurde ein VW Polo einer 23-Jährigen beschädigt. Die Polizei schätzt den entstandenen Gesamtschaden auf etwa 23.500 Euro. Ein großer Teil davon ist den Schäden an den Leitplanken zuzuordnen.

In der Atemluft des Mannes nahm der Verkehrsunfalldienst der Polizei Hannover einen deutlichen Alkoholgeruch wahr. Außerdem sahen sie ihm den Alkoholkonsum deutlich an. Eine Überprüfung mit einem Atemalkoholmessgerät ergab einen Wert von 1,92 Promille. Zwecks Blutprobenentnahme brachten sie ihn in ein Krankenhaus, wo er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen wurde.

Gegen ihn leitete der Verkehrsunfalldienst Hannover ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs ein.

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