„Kriminalität darf sich für niemanden lohnen! Wir dulden keine rechtsfreien Räume, weder analog noch digital.“ , meint der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer
Wiesbaden (ots). Die Organisierte Kriminalität in Deutschland sorgt weiterhin für enorme wirtschaftliche Schäden. Der kriminelle Schaden betrug im vergangenen Jahr über 800 Millionen Euro. Bei den durch die Täter kriminell erlangten Vermögenswerten konnten über eine Milliarde Euro festgestellt werden. Das geht aus dem „Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2020“ hervor, das heute vom Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlicht wurde.
Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer: „Der Druck auf die Organisierte Kriminalität ist in Deutschland heute so hoch wie nie. Im Jahr 2020 führten die Sicherheitsbehörden fast 600 Ermittlungsverfahren. Dabei ging es um erbeutetes Vermögen im Wert von mehr als 1 Milliarde Euro. Wenn wir das kriminell erlangte Vermögen einziehen, treffen wir die Kriminellen da, wo es am meisten weh tut. Kriminalität darf sich für niemanden lohnen! Wir dulden keine rechtsfreien Räume, weder analog noch digital.“
Im Berichtsjahr 2020 führte die Polizei 594 Ermittlungsverfahren gegen (2019: 579) OK-Gruppierungen, von denen der Großteil (70,7 Prozent) aus bis zu zehn Tatverdächtigen und fast ein Drittel (27,3 Prozent) aus elf bis 50 Tatverdächtigen bestand. Die größte Gruppierung umfasste 158 Personen.
Die kriminell erlangten Vermögenswerte der Täterinnen und Täter stiegen damit um 58 Prozent auf 1,02 Milliarden Euro an (Vorjahr: 644 Millionen Euro). Ein Anstieg war ebenfalls bei dem wirtschaftlichen Schaden zu verzeichnen, den die Kriminellen mit ihren Taten verursachten, nämlich um 4 Prozent auf 837 Millionen Euro (Vorjahr: 803 Millionen Euro). Diese Zahlen zeigen die enormen Gewinnmöglichkeiten und zugleich den wesentlichen Anreiz der OK-Gruppierungen für ihre Taten auf.
Im Jahr 2020 wurden in rund 91 Prozent der Fälle (540 von 594 OK-Gruppierungen) ermittlungsbegleitende Finanzermittlungen durchgeführt, um so die finanziellen Verhältnisse der tatverdächtigen Personen aufzuhellen und anschließend deren kriminell erwirtschaftete Vermögenswerte einzuziehen. Vermögenswerte sicherzustellen ist ein wesentlicher Aspekt der Polizeiarbeit: In rund 41 Prozent der Fälle (245 von 594 OK-Gruppierungen) wurden Geldwäscheaktivitäten zur Verschleierung der Herkunft kriminell erwirtschafteter Vermögenswerte festgestellt. Mehr als ein Drittel (40 Prozent) der OK-Gruppierungen handelt mit Betäubungsmitteln. So bildet der Anteil der Rauschgiftkriminalität mit 240 Ermittlungsverfahren den größten Deliktsbereich. Zu den weiteren Hauptdeliktsbereichen zählen unter anderem die Kriminalität in Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben, wie zum Beispiel Betrugsdelikte (92 Ermittlungsverfahren), sowie die Eigentumskriminalität (74 Ermittlungsverfahren).
Die Anzahl der Tatverdächtigen ist im Jahr 2020 mit 6.529 Personen leicht gesunken (2019: 6.848 Tatverdächtige). Gleichwohl hat die Polizei überwiegend im Bereich der organisierten Rauschgiftkriminalität eine Zunahme an bewaffneten Tatverdächtigen festgestellt. Dies lässt den Schluss zu, dass OK-Gruppierungen zunehmend bereit sind, Einschüchterungshandlungen vorzunehmen bzw. Gewalt anzuwenden; sowohl gegen eigene Mitglieder, beispielsweise Aussteiger oder Aussteigerinnen, als auch gegen Außenstehende, etwa verfeindete Gruppierungen, oder auch gegen Ermittlungsbeamtinnen und -beamte. Die in diesem Zusammenhang vorliegenden Erkenntnisse reichen von Sachbeschädigungen bis hin zum Mitführen oder Gebrauch von Schusswaffen sowie Körperverletzungs- und (versuchten) Tötungsdelikten und verdeutlichen das von OK-Gruppierungen ausgehende Bedrohungs- und Gewaltpotenzial.
Ein Großteil der OK-Gruppierungen agiert international. 433 Verfahren (72,9 Prozent) wurden 2020 mit grenzüberschreitender Tatbegehung gemeldet. Die Zahlen belegen die Internationalität der OK und verdeutlichen die damit einhergehende Komplexität der OK-Strukturen. Die hohe Anzahl der OK-Verfahren mit Bezügen ins Ausland erfordert eine fortgesetzte enge Kooperation mit den ausländischen Polizeibehörden weltweit, etwa durch „Joint Investigation Teams“, an denen sich Vertreterinnen und Vertreter verschiedener europäischer und internationaler Sicherheitsbehörden beteiligen.
Im Zusammenhang mit der Nutzung kryptierter Kommunikation im Bereich des EncroChat-Dienstes haben die Sicherheitsbehörden in Deutschland sowie im europäischen und internationalen Raum umfangreiche und komplexe Ermittlungen geführt beziehungsweise initiiert. Diese Form kryptierter Kommunikation wird intensiv und überwiegend durch international agierende Straftäter für die Planung und Durchführung von zum Teil schwersten Straftaten genutzt. Insbesondere betrifft dies Tätergruppierungen im Bereich des organisierten Rauschgifthandels und -schmuggels sowie damit zusammenhängender Begleitdelikte.
Die bislang gewonnenen Erkenntnisse ermöglichen in bisher nicht dagewesenem Ausmaß Einblicke in die Strukturen und Arbeitsweisen der organisierten Rauschgiftkriminalität und ihrer Begleitkriminalität sowie in die Strukturen und Zusammenarbeitsformen der Organisierten Kriminalität insgesamt.
Das Bundeslagebild finden Sie unter: www.bka.de/BLB-OK2020