Corona: Aktuelle Regeln für Trauungen in Langenhagen

Symbolbild - Quelle: Pixabay

Stadt informiert über Auswirkungen der Kontaktbeschränkungen auf standesamtliche Zeremonien

Langenhagen (pm). Standesamtliche Trauungen sind auch in Zeiten der Corona-Pandemie möglich. Gemäß der aktuellen Verordnung des Landes Niedersachsen zur Eindämmung der Pandemie müssen jedoch auch bei standesamtlichen Trauungen die geltenden Kontaktbeschränkungen eingehalten werden. Entsprechend gilt für Eheschließungen bei der Stadt Langenhagen, dass bis auf Weiteres einzig das Brautpaar und eine Standesbeamtin bei der Zeremonie anwesend sein dürfen.

„Selbstverständlich sind standesamtlich Trauungen weiterhin möglich, aber wir schließen uns aber der Bitte des Landes Niedersachsen an, die auch in wenn irgendwie möglich, in den nächsten Wochen von einer Hochzeit abzusehen“, führt Eva Bender, Dezernentin der Stadt Langenhagen, aus.  „Auch viele Nachbarkommunen, wie zum Beispiel Barsinghausen, Gehrden, Burgwedel, Burgdorf und Seelze, halten es ebenso“ ergänzt Bender. Auch abseits des Rathauses müssen die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden. „Deshalb dürfen Gäste und Gratulanten aktuell leider weder im Rathaus noch im Innenhof oder unter den Arkaden auf das Brautpaar warten“, ergänzt Eike Breitkopf, Leiterin des Standesamtes.

Für Fragen der Brautleute stehen die Mitarbeiterinnen des Standesamtes unter der Rufnummer 0511 7307-9232 gerne zur Verfügung.

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