Stadt Hannover plant flexible Festpreise für Taxis sowie Mindestpreise für andere gewerbliche Mietwagenfahrten

Taxis
Symbolbild: Taxi/Taxen -Foto: Carl-Marcus Müller/LGHNews

Höhere Preisflexibilität zugunsten besserer Wettbewerbsbedingungen

Hannover (pm). Die Landeshauptstadt Hannover (LHH) plant im Sommer sogenannte flexible Festpreise im Taxengewerbe einzuführen. Das bedeutet, dass Kund*innen und Unternehmen innerhalb eines bestimmten Tarifkorridors vorab telefonisch oder per App einen fixen Fahrpreis vereinbaren können. Diesen Vorschlag unterbreitet die Verwaltung jetzt den Ratsgremien, die sich voraussichtlich ab Mai damit beschäftigen. Zugleich plant die Stadt die Einführung von Mindestpreisen für Beförderungsaufträge mit Mietwagen abseits des Taxengewerbes. Gültig werden könnten die veränderten Beförderungsbedingungen im Taxigewerbe und Mietwagenverkehr nach derzeitigem Stand im August dieses Jahres.

„Der geplante Tarifkorridor bedeutet Preistransparenz und -sicherheit für die Taxinutzerinnen. Die flexiblen Festpreisvereinbarungen sind ein Entgegenkommen der hannoverschen Taxiunternehmen und helfen ihnen zugleich im Wettbewerb mit anderen Anbieterinnen“, sagt Dr. Axel von der Ohe, Erster Stadtrat sowie Dezernent für Finanzen, Ordnung und Feuerwehr der LHH. „Die Einführung eines Mindestentgeltes ist ein Beitrag, um faire Arbeitsbedingungen für diejenigen zu fördern, die in der Branche arbeiten. Darüber hinaus sollten Mietwagenfahrten im Pkw nicht günstiger sein als die Tarife des öffentlichen Personennahverkehrs, wenn wir im Sinne des Klimaschutzes und einer lebenswerten Stadt den Individualverkehr auf die tatsächlich notwendigen Fahrten reduzieren möchten.“

Preis für Mietwagenfahrten zwischen ÜSTRA und Taxen

Für die Ermittlung künftiger Mindestentgelte für Mietwagenfahrten will die Stadtverwaltung eine gutachterliche Beratung einholen. Die Mindestpreishöhe soll sich zwischen den ÜSTRA-Tarifen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und Taxi-Preisen bewegen. Die Stadtverwaltung wird die Mindestentgelte dann im Rahmen einer Allgemeinverfügung festlegen.

Tarifkorridor bis zehn Prozent über und unter normalem Taxipreis

Für Taxifahrten in Hannover gilt die städtische „Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen“ (VO TaxiTarif), die nun angepasst werden soll. Grundsätzlich setzt sich der Preis für eine Taxifahrt zusammen aus dem Grundpreis von 4,50 Euro, dem Preis von 2,80 Euro je Kilometer sowie einer Wartezeit von 10 Cent je angefangene 10,29 Sekunden bei Unterschreitung der sogenannten „Stillstandsgeschwindigkeit“. Diese Konditionen sollen vorerst unverändert bleiben. Der nun vorgesehene Tarifkorridor sieht eine Abweichung von jeweils höchstens zehn Prozent nach oben und unten vor. In der Praxis soll anhand des Start- und Zielpunktes des Beförderungsauftrages mittels einer digitalen Routing-Software ein Referenzpreis errechnet werden, der dem dem Fahrgast angebotenen Preis innerhalb des Tarifkorridors als Grundlage dient.

Mit der Reform des niedersächsischen Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zum 1. August 2021 hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, sowohl Festpreise für bestimmte Wegstrecken festzusetzen als auch Regelungen über Mindest- und Höchstpreise zu treffen, innerhalb derer das Beförderungsentgelt vor Fahrtantritt frei zu vereinbaren ist. Diese Flexibilisierung der Tarife soll im Sinne der Fahrgäste sowie des Gewerbes eine zeitgemäße Preisgestaltung ermöglichen. Die Vorschrift reagiert auf das Aufkommen App–basierter Vermittlungsdienste von Mobilitätsdienstleistungen, mit denen Mietwagen einfach und zu einem vorher festgelegten Preis bestellt werden können. Damit soll ein Schritt hin zu gleichen Wettbewerbsbedingungen („Level Playing Field“) zwischen den Akteur*innen erreicht werden.

Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. (GVN)– Fachvereinigung Taxi und Mietwagen – hat im Januar 2025 in diese Richtung eine Änderung der geltenden Beförderungsentgelte beantragt. Die nun vorgesehene Änderung der VO TaxiTarif entspricht dem GVN-Antrag.

Festpreise beziehungsweise Tarifkorridore sind in mehreren deutschen Großstädten wie Berlin und München bereits Bestandteil des Taxitarifes oder in Vorbereitung.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein