Gesundheitsministerin Daniela Behrens: „Die überdurchschnittlich hohe Impfbereitschaft unter den Pflegekräften zeigt, wie verantwortungsbewusst die Berufsgruppe der Pflegenden ist. Die allermeisten haben diesen Beruf aus Überzeugung gewählt und wollen die ihnen täglich anvertrauten Menschen schützen“
Hannover (pm). Gesundheitsministerin Daniela Behrens: „Die überdurchschnittlich hohe Impfbereitschaft unter den Pflegekräften zeigt, wie verantwortungsbewusst die Berufsgruppe der Pflegenden ist. Die allermeisten haben diesen Beruf aus Überzeugung gewählt und wollen die ihnen täglich anvertrauten Menschen schützen“
Mit einer Quote von bis zu 95 Prozent ist die überwiegende Mehrheit der etwa 90.000 in der Pflege beschäftigen Menschen in Niedersachsen vollständig geimpft. Das hat eine aktuelle Umfrage der kommunalen Heimaufsichtsbehörden im Auftrag des Sozial- und Gesundheitsministeriums bei niedersächsischen Pflegeeinrichtungen ergeben.
„Die überdurchschnittlich hohe Impfbereitschaft unter den Pflegekräften zeigt, wie verantwortungsbewusst die Berufsgruppe der Pflegenden ist. Die allermeisten haben diesen Beruf aus Überzeugung gewählt und wollen die ihnen täglich anvertrauten Menschen schützen. Der Zuwachs an Impfungen seit unserer letzten Umfrage im November ist beachtlich und macht deutlich, dass sich der gesamtgesellschaftliche Einsatz für das Impfen zu werben und stetig weiter aufzuklären absolut lohnt. Unsere jüngste Umfrage zeigt zudem, dass Niedersachsen für die ab 16. März bundesweit geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht gut aufgestellt ist. Wir gehen lediglich von einem kleinen Anteil der Beschäftigten aus, die am 16. März von ihren Arbeitgebern an die Gesundheitsämter gemeldet werden müssen“, so Sozial- und Gesundheitsministerin Daniela Behrens.
Eine kürzlich von der deutschen Krankenhausgesellschaft durchgeführte Abfrage in Kliniken ergab, dass der Anteil vollständig geimpfter Beschäftigter ebenso bei überdurchschnittlichen 95 Prozent liegt (siehe https://www.dkgev.de/dkg/presse/details/umfrage-krankenpflegekraefte-zu-95-prozent-geimpft/)
Im Vergleich: der Anteil vollständig geimpfter Bürgerinnen und Bürger der niedersächsischen Gesamtbevölkerung beträgt heute 76 Prozent Niedersachsen.
Trotz hoher Impfquote heißt es weiter dran bleiben, so Daniela Behrens: „Wir haben die von der Impfpflicht betroffenen Einrichtungen noch einmal darum gebeten, das persönliche Gespräch mit ihren Beschäftigten zu suchen, sie über die Vorteile einer Impfung zu informieren und so eventuell vorhandene Ängste zu nehmen. Wir erhoffen uns, ebenso wie durch das gezielte Angebot des Novavax-Impfstoffs durch die mobilen Impfteams der Gesundheitsämter, noch Ungeimpfte zu erreichen und zu überzeugen.“
Impfstatus Pflegebeschäftigte in Niedersachsen Befragung über die Heimaufsichtsbehörden in Niedersachsen
Einrichtungen in Niedersachsen: 1.964
Stand 17.01.2022 (letzte Befragung 15.11.2021)
Alten- und Pflegeheime | 15.11.2021 | 17.01.2022 | Differenz |
Befragt wurden 1.176 EinrichtungenRückmeldequote rund 85 Prozent | |||
Beschäftigte, die in der Pflege und Betreuung eingesetzt werden | |||
Vollständig Geimpfte | 81,93 % | 90,93 % | +9,00 % |
Boosterimpfung (Auffrischimpfung) bei vollständig Geimpften | 43,21% | 72,57% | +29,36% |
Ungeimpft | 13,32% | 5,48% | -7,84% |
Sonstige Beschäftigte | |||
Vollständig Geimpfte | 84,65 % | 91,95 % | +7,30 % |
Boosterimpfung (Auffrischimpfung) bei vollständig Geimpften | 51,36% | 75,22% | +23,86% |
Ungeimpft | 11,60% | 4,64% | -6,96% |
Ambulant betreute Wohngemeinschaften | Nov 21 | Jan 22 | Differenz |
Befragt wurden 114 WGs, Rückmeldequote rund 60 Prozent | |||
Beschäftigte, die in der Pflege und Betreuung eingesetzt werden | |||
Vollständig Geimpfte | 85,71% | 88,43% | +2,72% |
Boosterimpfung (Auffrischimpfung) bei vollständig Geimpften | 20,06% | 75,88% | +55,82% |
Ungeimpft | 11,69% | 8,62% | -3,07% |
Sonstige Beschäftigte | |||
Vollständig Geimpfte | 83,33% | 92,87 % | +9.54 % |
Boosterimpfung (Auffrischimpfung) bei vollständig Geimpften | 28,80% | 76,14% | +47,34% |
Ungeimpft | 12,89% | 4,82% | -8,07% |
Betreutes Wohnen | Nov 21 | Jan 22 | Differenz |
Befragt wurden 87 Einrichtungen, Rückmeldequote 90 Prozent | |||
Beschäftigte, die in der Pflege und Betreuung eingesetzt werden | |||
Vollständig Geimpfte | 80,31 % | 92,96 % | +12,65 % |
Boosterimpfung (Auffrischimpfung) bei vollständig Geimpften | 31,13% | 70,19% | +39,06% |
Ungeimpft | 17,81% | 5,42% | -12,39% |
Sonstige Beschäftigte | |||
Vollständig Geimpfte | 88,2 % | 94,62% | +6,42 % |
Boosterimpfung (Auffrischimpfung) bei vollständig Geimpften | 28,17% | 75,27% | +47,10% |
Ungeimpft | 8,07% | 2,90% | -5,17% |
Tagespflege | Nov 21 | Jan 22 | Differenz |
Befragt wurden 570 Einrichtungen, Rückmeldequote 80 Prozent | |||
Beschäftigte, die in der Pflege und Betreuung eingesetzt werden | |||
Vollständig Geimpfte | 89,32% | 94,75% | +5,43% |
Boosterimpfung (Auffrischimpfung) bei vollständig Geimpften | 28,74% | 84,54% | +55,80% |
Ungeimpft | 6,62% | 3,32% | -3,30% |
Sonstige Beschäftigte | |||
Vollständig Geimpfte | 84,86% | 95,25% | +10,39% |
Boosterimpfung (Auffrischimpfung) bei vollständig Geimpften | 30,47% | 78,86% | +48,39% |
Ungeimpft | 11,26% | 2,81% | -8,45% |
Zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Die Änderung des § 20a Infektionsschutzgesetz, kurz die einrichtungsbezogene Impfpflicht, wurde im Dezember von Bundestag beschlossen und vom Bundesrat einstimmig bestätigt. Sie gilt ab dem 16. März.
Die Kontrolle der Nachweispflicht obliegt künftig den kommunalen Gesundheitsämtern. So regelt es das Bundesinfektionsschutzgesetz.
Das Niedersächsische Gesundheitsministerium erarbeitet derzeit gemeinsam mit den Kommunen Richtlinien zur Umsetzung des Gesetzes, insbesondere mit Blick auf die vorgeschriebenen Einzelfallprüfungen durch die Gesundheitsämter und den sich daraus ergebenden Ermessensspielraum.
Wer zum 16. März keinen entsprechenden Nachweis über eine Impfung, Genesung oder eine Kontraindikation gegen die Covid-19-Impfung vorlegt, muss von seinem Arbeitgeber an das örtliche Gesundheitsamt gemeldet werden. Dafür wird Niedersachsen eine digitale Meldeplattform bereitstellen. Mit der Meldung an das örtliche Gesundheitsamt beginnt eine Einzelfallprüfung. Wer der Impfpflicht nicht nachkommt, riskiert Bußgelder bis zu 2.500 Euro, behördliche Betretungs- oder Tätigkeitsverbote sowie weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen. Ein Automatismus, der ungeimpften Beschäftigten die Betretung der Einrichtung ab dem 16. März untersagt, ist im Gesetz hingegen nicht vorgesehen.