Hauptzollamt Osnabrück informiert
Osnabrück (ots). Der Dieselpreis an den Tankstellen hat die Zwei-Euro-Marke gerissen. Da denken viele Selbstzünderfahrer über Kraftstoffalternativen nach, besonders über günstigere. Seit einigen Tagen sind Sonnenblumen- und Rapsöle im Supermarkt ausverkauft. Das Pflanzenöl aus dem Supermarkt, dass selbst bei Preisen von rund 1,80 Euro je Liter durchaus preislich noch attraktiv wäre, rückt da bei manchem Sparfuchs wieder in den Fokus.
Ob Salatöl im Tank trotz hoher Spritpreise eine gute Wahl für den Motor ist, müssen Fachleute für Krafttechnik klären.
Der Leiter des Hauptzollamts Osnabrück, Dr. Thomas Möller, weist aktuell auf die steuerrechtliche Lage hin. Denn Pflanzenöl wird bereits seit dem 1. Januar 2008 als Kraftstoff nach dem Energiesteuergesetz besteuert. Sobald Pflanzenöl zur Verwendung als Kraftstoff bestimmt wird (z.B. spätestens beim Einfüllen in den Tank), entsteht die Energiesteuer und man wird für diese Steuerschuldner. Der Steuerschuldner ist dann nach dem Energiesteuergesetz verpflichtet, bei seinem zuständigen Hauptzollamt eine Steueranmeldung abzugeben und den Steuerbetrag zu zahlen.
Der Zoll nimmt im gesamten Bundesgebiet auch immer mal wieder mobile Kontrollen vor. Dabei wird bei Dieselfahrzeugen auch eine Kraftstoffprobe entnommen, um missbräuchlich als Treibstoff eingesetztes Heizöl zu entdecken. Wird statt Dieselkraftstoff Salatöl oder Heizöl festgestellt und ist dieses nicht ordnungsgemäß beim Hauptzollamt angemeldet worden, begeht man Steuerhinterziehung.
Steuerhinterziehung ist eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden kann.
Die moralische Bewertung des zweckwidrigen Einsatzes eines wichtigen Lebensmittels ist noch ein anderes Thema.