Seilunterstützte Rettung über Treppenhaus durchgeführt
Langenhagen (mm). Am gestrigen Mittwoch, gegen 21.00 Uhr, wurde die Langenhagener Feuerwehr zur Unterstützung einer Rettungswagenbesatzung benötigt. Aufgrund der medizinischen Lage war eine Patientin in einem Hochhaus „Im Hohen Felde“ nicht ohne weiteres für die bereits vor Ort befindliche Rettungswagenbesatzung transportfähig.
Aufgrund der örtlichen Situation entschied sich Einsatzleiter Marcel Hofmann den Transport seilunterstützt per Schleifkorbtrage durch das Treppenhaus aus der 6. Etage durchzuführen. Hierzu wurde durch die Einsatzkräfte oberhalb der Einsatzetage ein Flaschenzug sowie ein Sicherungssystem im Treppenhaus installiert und die Patientin im Treppenauge des Hauses abgelassen.
Auch diesen Einsatz meisterten die Langenhagener Feuerwehrkameraden problemlos. Nach ca. 35 Minuten konnte die Patientin mit dem bereitstehenden Rettungswagen zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus verbracht werden.
Gegen 22.30 Uhr war der Einsatz beendet.
Feuerwehrzufahrt und Feuerwehraufstellfläche zugeparkt
Wie Langenhagens zweiter stellv. Stadtbrandmeister, Oliver Schütte, im Gespräch ausführte, war ein Transport per Drehleiter aufgrund beengter Räume und einer mit PKW versperrten Feuerwehrzufahrt nicht möglich. Daher wurde sich für die Seilrettung entschieden.
Aufgrund der vorliegenden Situation und Lage wurde in diesem Fall darauf verzichtet die entsprechenden Zufahrten über Polizei und Abschleppdienst freimachen zu lassen. Den Besitzern der betreffenden Fahrzeuge wurden dadurch nicht unerhebliche Kosten gespart.
Laut Straßenverkehrsordnung wird ein Parken vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten (§ 12 Absatz 2 StVO), bei Behinderung von Einsatzkräften, mit einem Bußgeld von 100,00 Euro belegt, zudem ist ein Punkt bei der „Verkehrssünderkartei“ in Flensburg vorgesehen. Etwaige Abschleppkosten kämen auch noch hinzu.
Oliver Schütte gibt dabei zu bedenken: “Derartige Behinderungen führen zu unnötigen Verzögerungen bei Rettungseinsätzen und können nicht nur teuer werden, sondern im Einzelfall auch Leben kosten. Das sollten alle Mitbürger*innen sich immer vor Augen halten.“
Zufahrten für Rettungskräfte
An dieser Stelle möchten wir bereits die für uns alle hoffentlich wieder angenehme Sommer- und Badesaison in den Blick rücken.
Auch hier sollte jede*r Bürger*in bedenken, dass die Zufahrten für Einsatzfahrzeuge, z.B. auch bei Badeunfällen an Seen, immer gewährleistet sein müssen.
Dabei gilt auch: Eine kleine PKW-Zufahrt frei zu lassen, ist für ein 16-Tonnen Einsatzfahrzeug der Feuerwehr eindeutig zu klein!