Leinenpflicht zum Schutz für brütende Arten ab dem 1. April

Symbolbild - Quelle: Pixabay

Stadt Langenhagen erinnert an die am dem 1. April geltende Leinenpflicht für Hunde hin

Langenhagen (pm). Hunde müssen wieder angeleint werden – und das auch in Wäldern, offenen Landschaften und außerhalb der Ortschaften in Niedersachsen. In der Brut- und Setzzeit gilt vom 1. April bis zum 15. Juli die besondere Aufsichtspflicht für Hunde in der freien Landschaft.

Die Maßnahme aus dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) soll wildlebenden Tierarten, insbesondere Bodenbrütern und Jungtieren, in dieser Zeit Ruhe und Schutz bieten.

Auch der gesamte Bereich des Kananoher Forsts unterliegt in diesem Zeitraum der Leinenpflicht. In großen Teilen des Forsts, die als Naturschutzgebiet ausgezeichnet sind, gilt bereits ganzjährig die Verpflichtung zum Anleinen.

Unabhängig von diesem Zeitraum besteht weiterhin die generelle Leinenpflicht in den Park- und Grünanlagen der Stadt Langenhagen. Ausgenommen sind lediglich die im Stadtgebiet eingerichteten Hundeauslaufflächen – auch in der Brut- und Setzzeit dürfen Hunde hier ohne Leine geführt werden.

Die Stadt Langenhagen wird die Einhaltung der Leinenpflicht überwachen und Verstöße mit Verwarnungs- und Bußgeldern ahnden.

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