Hannover (pm). Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am (heutigen) Montag dem Entwurf eines Gesetzes zur Neugestaltung des niedersächsischen Rechts der Tageseinrichtungen für Kinder und der Kindertagespflege zugestimmt und diesen zur Beteiligung der Verbände freigegeben.
Seit 1993 regelt das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) landesweit einheitliche Mindestanforderungen an die Strukturqualität von Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen. Damit soll gewährleistet werden, dass Kinder überall in Niedersachsen strukturell ähnlich ausgestattete Bildungs- und Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen vorfinden – unabhängig von ihrem Wohnort oder der besuchten Einrichtung. Das zurzeit gültige Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder aber entspricht in vielen Bereichen nicht mehr den rechtlichen und tatsächlichen Anforderungen der Betreuungspraxis im frühkindlichen Bereich. So ist beispielsweise die Kindertagespflege, die einen bedeutenden Anteil im Bereich der frühkindlichen Bildung in Niedersachsen einnimmt, im Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder bislang nicht geregelt. Zur Kindertagespflege gehören u. a. alle sog. Tagesmütter und Tagesväter.
Mit dem jetzt in die Verbandsbeteiligung gegebenen Gesetzentwurf sollen aktualisierte Qualitätsstandards und die dauerhafte Finanzierung der Kindertagespflege landesgesetzlich festgeschrieben werden. Der Bildungs- und Erziehungsauftrag soll fortgeschrieben und auf die Kindertagespflege erstreckt werden. Die Landesregierung möchte für jede Form der frühkindlichen Bildung und Betreuung angemessene Qualitätsstandards etablieren und festschreiben.
Darüber hinaus soll der Fachkräftekatalog für das pädagogische Betreuungspersonal gesetzlich erweitert werden. Auch die Bildung eines Landeselternrates der Kindertageseinrichtungen soll ermöglicht werden.