Wirksamkeit ist nicht mehr abhängig vom Abdruck in der Tageszeitung
Region Hannover (pm). Die Region Hannover hat ihre Hauptsatzung geändert. Künftig werden Allgemeinverfügungen und andere Informationen, die unter ortsübliche Bekanntmachungen fallen, nicht mehr einen Tag nach dem Abdruck in der Tageszeitung wirksam, sondern bereits einen Tag nach Veröffentlichung im Internet. Für die Veröffentlichung hat die Region Hannover eine eigene Plattform eingerichtet: www.bekanntmachungen.region-hannover.de. Bislang waren die Allgemeinverfügungen erst einen Tag nach Abdruck in der Tagespresse wirksam geworden, so dass de facto jedes Mal eine Verzögerung von mindestens zwei Tagen eintrat.
„Die Corona-Pandemie hat uns gezeigt, dass wir in der Lage sein müssen, sehr kurzfristig Regelungen in Kraft zu setzen. Die Abhängigkeit von den Erscheinungsterminen der Zeitung hat uns in der Flexibilität eingeschränkt. Das haben wir jetzt geändert“, erläutert Regionspräsident Hauke Jagau. In der Tagespresse werde weiterhin über Allgemeinverfügungen und andere Inhalte in Form einer Anzeige informiert. Jedoch sei davon nicht die Wirksamkeit der entsprechenden Verfügung abhängig. Zudem ist es nicht mehr notwendig, den kompletten Verfügungstext in der Zeitung abzudrucken.
Zu den ortsüblichen Bekanntmachungen, für die diese Änderung jetzt in Kraft tritt, gehören neben den Allgemeinverfügungen zum Beispiel die Ankündigungen von Sitzungen der Regionsversammlung und der Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften – dazu zählen der Jugendhilfeausschuss und der Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport -, Hinweise auf öffentliche Auslegungen etwa zu Planfeststellungsverfahren oder Schutzgebietsausweisungen und immissionsschutzrechtliche Genehmigungen, beispielsweise die Genehmigung von Tierhaltungsanlagen.