Fahrer konnte keine entsprechenden Qualifikationen nachweisen
Hannover (ots). Bei einer mehrstündigen Kontrolle des gewerblichen Personenverkehrs hat die Polizei am Donnerstag, 25.04.2024, im Bereich des Zentralen Omnibusbahnhofs in Hannover zahlreiche Verstöße festgestellt und geahndet. Von 20 kontrollierten Reisebussen hatten die Einsatzkräfte 17 zu beanstanden. In einem Fall konnten die Fahrer keine entsprechenden Qualifikationen nachweisen.
Nach Erkenntnissen der Spezialisierten Verfügungseinheit der Polizeiinspektion Besondere Dienste kontrollierten die Beamtinnen und Beamten am Donnerstag 20 Reisebusse in Hinblick auf Verkehrssicherheit, Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten sowie die Beachtung der Vorschriften zur Durchführung von grenzüberschreitenden und innerdeutschen Personenbeförderungen. Von den 20 Bussen wurden 17 Fahrzeuge beanstandet.
In mehreren Fällen stellte die Polizei Verstöße hinsichtlich der Sozialvorschriften und fehlende Länderkennungen fest und ahndeten diese mit Verwarngeldern. Zudem wurde in mehreren Fällen das Gewerbeaufsichtsamt in Kenntnis gesetzt.
Nachweis über die Berufskraftfahrerqualifikation fehlt
Die beiden Fahrer eines Busses aus Bremen konnten keinen Nachweis über die Berufskraftfahrerqualifikation erbringen beziehungsweise keine Fahrerbescheinigung vorlegen. Die Einsatzkräfte ahndeten die Verstöße mit 3.000 Euro Bußgeld. Die Weiterfahrt wurde untersagt, bis ein qualifizierter Fahrer eingesetzt wurde. Weitere zuständige Behörden wurden über die Verstöße in Kenntnis gesetzt.
Bei drei Bussen wurden geringe technische Mängel der Ausrüstung festgestellt, darunter beispielsweise eine nicht funktionierende Warnleuchte, was jeweils ein Verwarngeld nach sich zog. An zwei Bussen fehlte die vorgeschriebene Unternehmerkennzeichnung, bei einem weiteren Fahrzeug war die Ladungssicherung mangelhaft.