Corona-Verordnung wurde mit Wirkung ab dem 10. Mai 2021 unter anderem auch in Bezug auf den Betrieb von Kindertagesstätten aktualisiert
Hannover (pm). Einem Beschluss des Rates der Landeshauptstadt Hannover folgend, setzt mit Beginn des eingeschränkten Regelbetriebs nach mehreren Monaten Notbetreuung schrittweise die Entgeltpflicht in den Kindertageseinrichtungen wieder ein.
Die niedersächsische Corona-Verordnung wurde mit Wirkung ab dem 10. Mai 2021 unter anderem auch in Bezug auf den Betrieb von Kindertagesstätten aktualisiert. So gilt der eingeschränkte Regelbetrieb (keine offenen Gruppen, keine Früh- und Spätdienste), wenn der von Seiten des Robert-Koch-Instituts festgestellte Inzidenzwert von 165 an fünf Werktagen hintereinander nicht überschritten wird.
Dies gilt für alle im Stadtgebiet befindlichen Kitas, da der hier maßgebliche Inzidenzwert der Region Hannover deutlich unterhalb dieser Marke liegt. So können grundsätzlich wieder alle Kinder betreut werden.
Es gelten drei Varianten:
1. Wird die Betreuung im vertraglichen Umfang, mindestens hälftig im Monat bereitgestellt, sind 50 Prozent des gemäß Entgeltregelung festgesetzten monatlichen Entgeltes zuzüglich 50 Prozent des Essensgeldes zu entrichten.
2. Wird die Betreuung im vertraglich vereinbarten Umfang im ganzen Monat bereitgestellt, ist hierfür das gemäß Entgeltregelung festgesetzte monatliche Entgelt zuzüglich Essensgeld vollumfänglich zu entrichten.
3. Es wird weiterhin auf die Erhebung des Entgeltes und des Essensgeldes verzichtet, wenn die Betreuung im vertraglichen Umfang im Monat nicht mindestens zur Hälfte bereitgestellt wird.
Für den laufenden Monat Mai zeichnet sich aufgrund der aktuellen Situation eine hälftige Entgeltpflicht ab. Ab Juni wird bei unveränderter Verordnungslage und weiterführender Unterschreitung der Inzidenz wieder das volle Entgelt fällig.