Niedersachsen betreibt als erstes Land die Abschnittskontrolle zur Verkehrsüberwachung an der B6
Hannover (pm). Am 19. Dezember 2018 begann für „Section Control“ an der Bundesstraße 6 die Pilotphase. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Projekts ist die Abschnittskontrolle jetzt in den Regelbetrieb übergegangen. Niedersachsen hat damit bundesweit als erstes Land ein Pilotverfahren zur Verkehrsüberwachung durch eine Abschnittskontrolle, der sogenannten „Section Control“, abgeschlossen. Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Uns war von Anfang an bewusst, dass die Planung und Umsetzung des Projektes kein Spaziergang werden würde. Das bringen ambitionierte Projekte, bei denen man technisches und rechtliches Neuland betritt, so mit sich. Auch, wenn andere europäische Länder bereits Abschnittskontrollen nutzen, war es für Deutschland und uns ein absolutes Novum, über das Verkehrsexperten auch im Vorfeld jahrelang diskutiert haben. Wir haben uns vor einigen Jahren als erstes Bundesland dazu entschlossen, ein eigenes Pilotprojekt mit allen Hürden des Datenschutzes und der Technik auf den Weg zu bringen. Nach mehr als zwölf Monaten im regulären Messbetrieb können wir sagen, dass die Abschnittskontrolle ein starker Beitrag für mehr Sicherheit im Straßenverkehr ist. Sie ist rechtssicher, technisch zuverlässig und auf dem neuesten Stand.“
Pistorius: „Die Abschnittskontrolle ist ein für Deutschland neues und vor allem gerechtes Verfahren für mehr Sicherheit im Straßenverkehr“
Pistorius weiter: „Section Control ist aus meiner Sicht aktuell die gerechteste Möglichkeit, um Geschwindigkeitsüberschreitungen in Deutschland zu überprüfen. Diese Technik, bei der die Geschwindigkeit nicht nur an einem Punkt, sondern auf einer Strecke über mehrere Kilometer gemessen wird, sorgt für mehr Fairness. Die Durchschnittsgeschwindigkeit ist geringer, der Verkehrsfluss dadurch optimaler und das Unfallaufkommen verringert sich nachweislich. Section Control ist ein klarer Gewinn für die Verkehrssicherheit, das ist das wesentliche Ergebnis unseres Projekts! Das Argument, dass man nur einmal kurz zu schnell war, zieht hier nicht mehr. Und wer einmal kurz unaufmerksam war, kann im weiteren Verlauf des Abschnitts sein Tempo soweit drosseln, dass keine Geschwindigkeitsüberschreitung entsteht – auch das trägt dann zu einer erhöhten Sicherheit auf der jeweiligen Strecke bei. Wir werden darum in Niedersachsen jetzt den Einsatz an weiteren geeigneten Strecken prüfen. Ich würde mich freuen, wenn auch andere Bundesländer folgen und diese Technik zukünftig auf unfallbelasteten Strecken einsetzen. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, den Verkehr auf Deutschlands Straßen immer sicherer zu machen.“
Wie einem vorläufigen Bericht des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport zu entnehmen ist, werte die Polizeidirektion Hannover, als Betreiberin der Anlage, sämtliche durch die Abschnittskontrolle festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen aus und leitet die Anzeigen anschließend an die zuständige Bußgeldbehörde bei der Region Hannover weiter.
Seit der Inbetriebnahme der Abschnittskontrolle im November 2019 sind bis Ende November 2020 mehr als 1.750 Geschwindigkeitsüberschreitungen geahndet worden. Von den Beanstandungen lagen rund 85 Prozent im Bereich eines Verwarnungsgeldes (vorwerfbare Überschreitung bis max. 20 km/h über dem erlaubten Wert). In 15 Prozent der Fälle wurden bei Überschreitungen um mehr als 21 km/h Bußgeldverfahren eingeleitet. In der Summe vereinnahmte die Region Hannover in dieser Zeit rund 60.000 Euro an Verwarnungs- und Bußgeldern.
Lediglich in 20 Fällen verzeichnete die Region Hannover bisher Einsprüche. Davon sind 18 Verfahren gemäß § 69 Absatz 3 OWiG an das Amtsgericht Hannover zur Entscheidung abgegeben worden. Im Regelfall handelte es sich in diesen Fällen um Einsprüche gegen die begleitende Anordnung eines Fahrverbotes. Anderweitige Einspruchsbegründungen in Bezug auf das standardisierte Messverfahren durch die Abschnittskontrolle sind bisher nicht bekannt geworden.
Die durch die Abschnittskontrolle bisher höchste gemessene Geschwindigkeitsüberschreitung von 160 km/h ist an einem Dienstagnachmittag im Juni 2020 bei einem Pkw-Fahrenden festgestellt worden. Dem Mann ist – nach Abzug der Toleranz von drei
Prozent – eine Geschwindigkeitsübertretung von 55 km/h über den erlaubten 100 km/h vorgeworfen worden. Hierfür sieht der aktuell geltende Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 240 Euro, zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot vor.