Sicheres Silvesterfeuerwerk in Hannover: Verkaufsstart am 29. Dezember und Böllerverbot in Teilen der Innenstadt

Feuerwerk
Symbolbild Feuerwerk - Quelle: Pixabay

Feuerwehr und Stadt appellieren an verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerk zum Jahreswechsel

Hannover (pm/redk). Zum Jahreswechsel steht die arbeitsreichste Nacht des Jahres für rund eine Million Feuerwehrangehörige in Deutschland bevor. Um Verletzungen, Brände und unnötige Einsätze zu vermeiden, rufen der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) und die Landeshauptstadt Hannover zu einem verantwortungsvollen und regelkonformen Umgang mit Silvesterfeuerwerk auf. Neben klaren gesetzlichen Vorgaben gelten in Teilen der Innenstadt Hannovers erneut zeitlich begrenzte Böllerverbotszonen.

Hohe Einsatzbelastung für die Feuerwehr

Unsachgemäßer Umgang mit Feuerwerkskörpern führt jedes Jahr zu zahlreichen Verletzungen und Bränden. Besonders gefährlich sind ungeprüfte Knallkörper, illegal importiertes oder selbst hergestelltes Feuerwerk. Auch Minderjährige fühlen sich häufig von Feuerwerk angezogen. Erwachsene sollten deshalb frühzeitig über Risiken aufklären und mit gutem Beispiel vorangehen.
„Ein Hinweis, der eigentlich selbstverständlich sein sollte: Werfen Sie kein Feuerwerk auf Einsatzkräfte! Beeinträchtigen Sie nicht die Arbeit der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und der Polizei“, betont Karl-Heinz Banse, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes.

Acht Sicherheitstipps des Deutschen Feuerwehrverbandes

Der Deutsche Feuerwehrverband gibt folgende Hinweise für eine möglichst sichere Silvesternacht:

  • Feuerwerkskörper und Raketen sind „Sprengstoff“. Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
  • Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
  • Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser. Beachten Sie örtliche Regelungen!
  • Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg – und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal, sondern entsorgen diese in einen gefüllten Wassereimer (ggf. mit einer Schaufel).
  • Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen!
  • Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
  • Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
  • Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

Verkauf und Abbrennzeiten gesetzlich geregelt

Der Verkauf von Silvester-Kleinfeuerwerk der Kategorie F2 ist in diesem Jahr vom 29. bis 31. Dezember erlaubt und ausschließlich an Personen ab 18 Jahren. Das Abbrennen ist gesetzlich nur am 31. Dezember 2025 und am 1. Januar 2026 gestattet. Außerhalb dieses Zeitraums handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren sind lediglich Feuerwerkskörper der Kategorie F1 wie Wunderkerzen, Tischfeuerwerk oder Knallerbsen zugelassen. Auch hier sollten Eltern auf das Prüfsiegel achten und die Nutzung beaufsichtigen.

Weitere Hinweise für einen sicheren Jahreswechsel

Empfohlen wird ausschließlich zertifiziertes Feuerwerk mit CE-Kennzeichnung und deutscher Registriernummer zu verwenden. Anleitungen sind genau zu befolgen und ausreichender Abstand zu Menschen, Gebäuden und Fahrzeugen einzuhalten. Alkohol und Feuerwerk sollten strikt getrennt bleiben. Kinder, Tiere sowie Umwelt sind besonders zu schützen, Feuerwerksreste sind ordnungsgemäß zu entsorgen.

Böllerverbot in Teilen der Innenstadt Hannovers

In der Silvesternacht gilt in Teilen der Innenstadt Hannovers ein zeitlich begrenztes Böllerverbot. Dieses umfasst den Zeitraum von Mittwoch, 31. Dezember 2025, 20 Uhr, bis Donnerstag, 1. Januar 2026, 3 Uhr. Die Verbotszone erstreckt sich vom Opernplatz über Kröpcke und Georgstraße bis zum Steintor sowie über Karmarschstraße, Platz der Weltausstellung, Bahnhofstraße, Ernst-August-Platz und den Bereich des Raschplatzes.

Zwischen Raschplatz und Steintor gilt zudem rund um die Uhr ein Waffenverbot. In dieser Zone ist auch das zugriffsbereite Mitführen gefährlicher Gegenstände untersagt, wozu Feuerwerkskörper zählen können.

„Wir möchten, dass alle in der Innenstadt eine schöne und stressfreie Silvesternacht erleben können. Wenn sich alle an die Regeln halten und aufeinander Rücksicht nehmen, wird dies auch gelingen“, sagt Dr. Axel von der Ohe, Erster Stadtrat und Ordnungsdezernent der Landeshauptstadt Hannover. „Wir wünschen allen Menschen in Hannover ein frohes und sicheres Silvester 2025 und einen guten Start ins Jahr 2026!“

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