Sommerferien 2021

Badespaß
Symbolbild - Quelle: Pixabay

Die Jugendpflege der Stadt Wunstorf führt verschiedene Freizeiten durch

Wunstorf (pm). In diesem Jahr bietet die Jugendpflege der Stadt Wunstorf wieder mehrtägige Freizeiten für Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 14 Jahren an – sofern dies durch die gültigen Corona-Verordnungen zulässig ist.

In den Sommerferien findet die große Ostseefreizeit nach Kalifornien/Schönberg für 8-14-Jährige statt (23.07. – 01.08.2021). Zudem können 9-13-Jährige am Segelzeltlager auf der Badeinsel in Steinhude teilnehmen (25.07. – 31.07.2021). Außerdem sind Anmeldungen für das Mädchenaktionscamp der Region Hannover möglich. Die Jugendpflege fährt zusammen mit dem Projekt „kurze Wege“ zum Mädchenaktionscamp nach Bissendorf (24.08. – 27.08.2021). Ausführliche Informationen zu allen Maßnahmen sind im Internet unter www.jugendpflege.wunstorf.de zu finden.

Die Anmeldung für die mehrtägigen Angebote ist ab Montag, 19.04.2021 ab 09:00 Uhr möglich. Die Anmeldeunterlagen können telefonisch unter 05031/101-377 oder unter Angabe des Namens, des Geburtsdatums, der Adresse und Telefonnummer des Kindes und der gewünschten Freizeit ab 19.04.2021 per E-Mail (jugendpflege@wunstorf.de) angefordert werden.

Ebenso wird es in diesem Jahr wieder den Ferien(s)pass in den Sommerferien geben. Die Gruppengröße der einzelnen Veranstaltungen wird entsprechend der aktuellen Infektionslage reduziert sein. Die Tagesaktionen und mehrtägige Aktionen ohne Übernachtung sind ab Montag, 24.05.2021 im Internet unter www.ferienpass-wunstorf.de buchbar. Hier kann für jedes Kind ein Account angelegt und eine Wunschliste erstellt werden. Die Wunschliste kann bearbeitet werden und es ist möglich Freunde und Geschwister einzuladen. Wann die Wunschliste erstellt wird, hat keinen Einfluss auf die Platzvergabe. Die Wunschliste wird am 09.06.2021 geschlossen und die Familien werden anschließend per E-Mail über die Platzvergabe informiert, welche Veranstaltung für die Kinder reserviert sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angebote nur im Rahmen der Möglichkeiten, welche die Corona-Infektionslage sowie die jeweils geltenden Verordnungen zum jeweiligen Zeitpunkt zulassen, durchgeführt werden können. Zudem müssen die Teilnehmenden der Freizeiten mit Beginn der Fahrt einen aktuellen negativen Corona-Schnelltest vorweisen.