Mitführen und Verwenden von Feuerwerkskörpern in der Innenstadt zum Jahreswechsel 2022/2023 verboten

abgebranntes Feuerwerk
Symbolbild abgebranntes Feuerwerk - Quelle: Pixabay

Hannover (pm). Zum Jahreswechsel 2022/2023 wird das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern in Teilen der Innenstadt von Hannover erneut verboten. Das Verbot umfasst Feuerwerksprodukte der Kategorien F 2, F 3 und F 4 sowie sonstige pyrotechnische Gegenstände im Sinne des Sprengstoffgesetzes und gilt von Sonnabend, dem 31. Dezember 2022, 20 Uhr, bis Sonntag 1. Januar 2023, um 3 Uhr. 

Die Verbotszone erstreckt sich vom Opernplatz über Kröpcke, Karmarschstraße bis zum Platz der Weltausstellung, Georgstraße bis zum Steintor und umfasst ebenso die Bahnhofstraße, den Ernst August Platz und den Bereich des Raschplatzes. Die genaue Abgrenzung ist der Karte auf dem Flyer in der Anlage zu entnehmen.

Die Landeshauptstadt Hannover als Ordnungsbehörde sowie die Polizei Hannover waren 2018 übereinstimmend zu der Auffassung gelangt, dass es aufgrund der Erfahrungen in den zurückliegenden Silvesternächten erforderlich sei, ein solches Verbot zu erlassen. Immer wieder war es im Bereich der Innenstadt im Zusammenhang mit der Verwendung von Raketen und „Böllern“ zu gefährlichen und bedrohlichen Situationen gekommen, bei denen auch Personen verletzt wurden. Häufig wurde Feuerwerk auch bewusst auf Personen gerichtet. Finanz-und Ordnungsdezernent Dr. Axel von der Ohe von der Landeshauptstadt Hannover: „Uns ist wichtig, dass die Menschen, die den Jahreswechsel gemeinsam in der Innenstadt feiern möchten, dies gefahrlos und unbeschwert tun können. Das Verbot der Mitführung und des Abbrennens von Feuerwerkskörpern im Zentrum hat sich bewährt und trägt seit dem Jahreswechseln 2018/2019 zu einer erheblich entspannteren Atmosphäre bei. Das wird auch in diesem Jahr so sein und ich danke der Polizei, die dieses Verbot kontrollieren wird. Ich appelliere an die Vernunft aller, die im öffentlichen Raum feiern wollen, sich an die Regeln zu halten“.   

Nach den positiven Erfahrungen wurde beschlossen, dieses Verbot erneut auszusprechen um ein möglichst friedliches und ungefährliches Feiern für alle Besucher*innen der Innenstadt zu gewährleisten. Die Landeshauptstadt Hannover hat dazu eine Ordnungsrechtliche Allgemeinverfügung erlassen, diese wird am 27.Dezember in den örtlichen Tageszeitungen veröffentlicht. 

Der Vizepräsident der Polizeidirektion Hannover, Detlef Hoffmann Auch in diesem Jahr wird die Polizei Hannover den Jahreswechsel mit Einsatzkräften im öffentlichen Raum begleiten. Ich hoffe, dass bei den Feiern die Vorfreude auf das neue Jahr, das vor uns liegt, überwiegt. Im Vergleich zu den vergangenen beiden – von der Corona-Pandemie geprägten – Jahren wird es an diesem Silvester weniger restriktive Bestimmungen geben. Nichtsdestotrotz sind die von der Landeshauptstadt Hannover ausgewiesenen sogenannten Böllerverbotszonen zwingend zu beachten. Wir appellieren nicht nur in Hinsicht auf die eigene Gesundheit, sondern auch mit Blick auf die Unversehrtheit Dritter, die Beschränkungen einzuhalten. Die Polizei wird im Schulterschluss mit der Landeshauptstadt die Bereiche im Blick behalten und Verstöße gegen die Verbote ahnden.“

Am Rand der Verbotszone werden Müllcontainer zur Entsorgung entsprechender Pyrotechnik aufgestellt, die Kontrollen und die Durchsetzung des Verbotes werden von der Polizei durchgeführt. 

Die Stadt Hannover wird auch in den nächsten Jahren ein hohes Augenmerk auf ein sicheres Silvester legen und sich in Übereinstimmung mit dem Deutschen Städtetag dafür einsetzen, Tier- und Naturschutz stärker in der Sprengstoffverordnung zu verankern. So müssten Tierparks, Tierheime sowie Natur- und Landschaftsschutzgebiete in den Katalog der Orte aufgenommen werden, in deren Nähe das Abbrennen von Pyrotechnik verboten ist.

Verbotszone_Feuerwerk

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