Neue Zuständigkeiten beim Waffenrecht in Niedersachsen ab 2024

Schusswaffe
Symbolbild Schusswaffe - Quelle: Pixabay

Aufgaben werden zukünftig bei Landkreisen, kreisfreien Städten und der Region Hannover konzentriert

Hannover (pm). Mit einer am Dienstag im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündeten Verordnung wird die Zuständigkeit für das Waffenrecht in Niedersachsen zum 01.01.2024 neu festgelegt. Diese Aufgabe wird zukünftig bei den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie der Region Hannover konzentriert. Nach der bisherigen Regelung sind daneben die großen selbständigen Städte und selbständigen Gemeinden für die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse zuständig. Mit der Neuregelung wird sich die Anzahl der Waffenbehörden von bisher 99 auf 47 Kommunen verringern.

Die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, erklärt hierzu: „Die strikte Anwendung des Waffenrechts ist elementar für den Schutz der öffentlichen Sicherheit. Insbesondere die Entwaffnung von extremistischen Personen stellt die Waffenbehörde vor eine schwierige Aufgabe, die in den größeren Organisationseinheiten der Landkreise und kreisfreien Städte sowie der Region Hannover noch effektiver gelöst werden kann.“

Das Waffenrecht regelt unter anderem Fragen des Umgangs mit Waffen oder Munition, wie zum Beispiel den Erwerb und Besitz, das Führen und Schießen, die Aufbewahrung sowie die Herstellung und den Handel. Die gesetzlichen Regelungen unterliegen dabei einer stetigen Fortentwicklung und Anpassung. Dies führt in der Folge zu einem zunehmend erhöhten Prüfungs- als auch Begründungsaufwand waffenbehördlicher Entscheidungen. Angesichts der Komplexität des Waffenrechts ist zur einheitlichen und effektiven Rechtsanwendung die Bündelung des entsprechenden Fachwissens zielführend. Die Konzentration der Waffenbehörden bietet dafür die organisatorische Grundlage.

Eine weitere Verbesserung ist mit dieser neuen Zuständigkeitsregelung für die Jägerinnen und Jäger verbunden. Nunmehr steht für die Erteilung der Jagdscheine und der waffenrechtlichen Erlaubnisse die gleiche Behörde als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Unter den ca. 122.000 Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer in Niedersachsen befinden sich allein ca. 76.000 Jägerinnen und Jäger.