Zoll warnt vor illegalem Feuerwerk aus dem Ausland

Zoll warnt vor gefährlichem Feuerwerk aus dem Ausland.
Zoll warnt vor gefährlichem Feuerwerk aus dem Ausland. - Bild: Hauptzollamt Osnabrück

Gefährliche Pyrotechnik ohne CE-Kennzeichnung stellt hohes Risiko dar

Osnabrück (pm/redk). Kurz vor dem Jahreswechsel warnt der Zoll eindringlich vor dem Kauf und der Einfuhr von Feuerwerkskörpern aus dem Ausland. Immer wieder stellen Zollbeamtinnen und -beamte bei Kontrollen und in Paketsendungen nicht zugelassene und teils hochgefährliche Pyrotechnik sicher. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten beim Kauf besonders aufmerksam sein, um schwere Unfälle und strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Mit dem näher rückenden Jahreswechsel steigt auch die Nachfrage nach Feuerwerkskörpern. Der Zoll weist jedoch darauf hin, dass insbesondere im Ausland oder online angebotene Pyrotechnik häufig nicht den in Deutschland geltenden Sicherheitsstandards entspricht. Solche Produkte können beim Zünden unberechenbar reagieren und schwere Verletzungen verursachen. Allein im Jahr 2024 stellten Zollbeamtinnen und -beamte mehr als sieben Tonnen nicht konformes Feuerwerk sicher.

Verbotene Einfuhr ohne CE-Kennzeichnung

In Deutschland dürfen ausschließlich Feuerwerkskörper verkauft und verwendet werden, die geprüft sind und eine gültige CE-Kennzeichnung tragen. Die Einfuhr von nicht konformem Feuerwerk ohne CE-Zeichen ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten. Immer wieder stellen die Einsatzkräfte fest, dass aus dem Ausland eingeführte Pyrotechnik diese Anforderungen nicht erfüllt oder mit gefälschten Zulassungszeichen versehen ist. Derartige Feuerwerkskörper werden durch den Zoll konsequent beschlagnahmt. Wer versucht, nicht zugelassene Pyrotechnik nach Deutschland einzuführen, macht sich strafbar.

Warnung vor schweren Verletzungen

„Für die eigene Sicherheit sollte man auf Feuerwerkskörper verzichten, deren Herkunft man nicht klar nachvollziehen kann oder die keine vorgeschriebene CE-Kennzeichnung haben“, betont Christian Heyer, Pressesprecher beim Hauptzollamt Osnabrück. „Nicht auf ihre Sicherheit getestete Böller sind unberechenbar und sie zu nutzen, kann extrem gefährlich werden. Im schlimmsten Fall kann es zu Verbrennungen, Verätzungen oder dem Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht kommen.“

Genehmigungen und Zuständigkeiten

Für bestimmte Kategorien und Arten von Feuerwerkskörpern ist zudem eine behördliche Erlaubnis erforderlich. Die Überwachung der Einhaltung der sprengstoffrechtlichen Vorschriften liegt in Deutschland bei den zuständigen Behörden der Bundesländer sowie bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Der Zoll unterstützt diese Stellen bei der Kontrolle und Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen zu explosionsgefährlichen Stoffen.

Weitere Informationen zu den geltenden Vorschriften und zur Kategorisierung von Feuerwerkskörpern sind auf den Internetseiten der BAM sowie des Zolls abrufbar.

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