94 Millionen Euro für Kinderbetreuung: Beantragung von Fördermitteln für Investitionen in Kindergärten und für den U3-Ausbau möglich

Symbolbild - Quelle: Pixabay

Hannover (pm).

Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe können ab sofort in den Ausbau ihrer Krippen und Kindergärten investieren: 94,4 Millionen Euro stehen bereit, die neue Richtlinie „IKiGa” zur Förderung von Investitionen in Kindergärten wurde vom Niedersächsischen Kultusministerium veröffentlicht.

64,4 Millionen stehen für Plätze in Krippen und der Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren bereit. Für Kindergärten sind 30 Millionen Euro für zusätzliche Plätze sowie Ausbau-, Umbau-, Sanierungs-, Renovierungs- und Ausstattungsmaßnahmen, wie z. B. Maßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten, zur Digitalisierung und zur Bewegungs- und Barrierefreiheit, vorgesehen. Die Mittel stammen aus dem 5. Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung” 2020-2021 und sind auf Grund bundesgesetzlicher Regelung bis zum 30.06.2021 zu binden. 

Die Förderung im Krippenbereich erfolgt über die bekannte „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den weiteren Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (RAT V)”. Informationen zur Richtlinie sowie das Antragsformular zur Richtlinie IKiGa sind von der Internetseite des RLSB Hannover unter folgendem Link abrufbar: 

https://www.rlsb.de/themen/fruehkindliche-bildung/richtlinie-ikiga

Der Niedersächsische Kultusminister Grant Hendrik Tonne erklärt dazu:

„Die Frühkindliche Bildung ist und bleibt ganz weit oben auf unserer Prioritätenliste. Die Landesregierung unterstützt das Engagement vor Ort, den Eltern ein bedarfsgerechtes, verlässliches und hochwertiges Angebot zu machen und das zusätzliche Geld des Bundes ist zudem eine gute Unterstützung. Ich begrüße insbesondere die Breite der Förderpalette, so können die Träger individuelle Verbesserungen in den Einrichtungen erreichen. Diese Flexibilität wird der Vielfalt unserer frühkindlichen Bildungslandschaft gerecht.”

Über die neue Richtlinie „IKiGa” können bis zum 30.04.2021 weitere Fortschritte in Kindergärten erzielt werden. Auch der U3-Ausbau wird weiter finanziell abgesichert. Hierfür stehen den niedersächsischen Kommunen noch Bundesmittel zur Verfügung, die im Hinblick auf die bis zum 30.06.2021 notwendige Bindung der Bundesmittel baldmöglichst über RAT V beantragt werden sollten. 

Frühkindliche Bildung hat in Niedersachsen Priorität:  In diesem Jahr investiert das Land die Rekordsumme von über 1,6 Milliarden Euro in Krippen, Kitas und die Tagespflege. In Niedersachsen gibt es rund 5.600 Kindertageseinrichtungen, in denen zirka 332.000 Kinder betreut werden. Hinzu kommen knapp 24.000 Kinder, die bei Tagespflegepersonen in Betreuung sind. Die Betreuungsquote bei den Kindern unter drei Jahren liegt bei gut 33 Prozent, von den Kindern ab drei Jahren werden über 93 Prozent in einer Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege betreut.  

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