Elektronisches Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren (ELeV)

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Logo Elster - Online-Finanzamt - Quelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen

Finanzämter empfehlen bevorzugt von der elektronischen Antragstellung Gebrauch zu machen

Hannover (pm). Ab 1. Oktober 2021 wird die elektronische Antragstellung im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren bei Mein ELSTER unter www.elster.de und für die Verwendung anderer Steuersoftwareprodukte eingeführt.

Folgende Formulare werden hierzu bei Mein ELSTER unter “Formulare & Leistungen / Alle Formulare / Lohnsteuer Arbeitnehmer” zur Verfügung gestellt:

  • Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung
  • Antrag auf Steuerklassenwechsel
  • Erklärung zum dauernden Getrenntleben
  • Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen/lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft
  • Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen – ELStAM

Neben der ab 1. Oktober 2021 neu eingeführten Möglichkeit der elektronischen Antragstellung können die genannten Anträge selbstverständlich weiterhin auf Papier beim Finanzamt eingereicht werden. Die Finanzämter empfehlen jedoch, bevorzugt von der elektronischen Antragstellung Gebrauch zu machen, weil Sie so eine schnelle und medienbruchfreie Bearbeitung Ihrer Anliegen ermöglichen.

Mit Hilfe von Mein ELSTER können auch Steuererklärungen, Einsprüche, Fristverlängerungsanträge und weitere Anträge elektronisch eingereicht sowie Belege nachgereicht werden. Zudem haben Sie hierüber seit kurzem die Möglichkeit, mittels Kontaktformular auf sicherem Weg mit Ihrem örtlichen Finanzamt in Verbindung zu treten. Die Verwendung des Kontaktformulars sorgt dafür, dass Ihre Nachricht umgehend automatisiert an die zuständige Stelle geleitet wird.

Um Mein ELSTER zu nutzen, können Sie sich unter www.elster.de registrieren und anmelden.

Weiteres Neues zu ELSTER (z. B. Informationsangebot zu ELSTER, “An wen kann ich mich wenden, …?”, elektronische Bescheidabholung) findet man unter dem angegebenen Link.

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