Hoher Schaden für Seniorin durch Betrugsmasche am Telefon
Hildesheim (ots). Bad Salzdetfurth / Wehrstedt – (gle) – Eine 78-Jährige aus Wehrstedt unterliegt dem Irrtum eines Gewinnspielversprechens.
Am Freitag, den 21.01.2022 gegen 17:30 Uhr werden Beamte des Polizeikommissariats Bad Salzdetfurth zu einem Lebensmitteldiscounter nach Bad Salzdetfurth gerufen. Eine aufmerksame Mitarbeiterin hatte die Beamten alarmiert, da eine 78-Jährige versucht hatte „Google-Play-Karten“ im Wert von 500 Euro zu erwerben. Dies kam der Mitarbeiterin sehr merkwürdig vor.
Im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme vor Ort wurde bekannt, dass die 78-Jährige im Laufe des 20.01.22 und 21.01.22 zahlreiche Anrufe von einer unbekannten, weiblichen Person erhalten hatte. Diese hatte im Rahmen der Telefonate vorgetäuscht, dass die Geschädigte in einem Gewinnspiel 8000 Euro gewonnen hätte. Für eine Auszahlung des Gewinns wären durch die Geschädigte zuvor Auszahlungsgebühren zu entrichten.
Daher begab sich die Geschädigte an beiden Tagen in zahlreiche Geschäfte und Tankstellen im Stadtgebiet Bad Salzdetfurth und erwarb hier insgesamt eine zweistellige Zahl von „Google-Play-Karten“, um die vermeintlichen Auszahlungsgebühren zu entrichten. Gleich am Telefon übermittelte sie hierauf die Codes für die Einlösung der erworbenen Guthaben. Hierdurch entstand der 78-Jährigen ein Schaden von ca. 5000 Euro.
Erst durch die aufmerksame Mitarbeiterin des Lebensmitteldiscounters konnte weiterer Schaden abgewendet werden.
Die Polizei Bad Salzdetfurth warnt in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor derartigen Gewinnspielversprechen, anderen bekannten Betrugsmaschen am Telefon und gibt die folgenden Verhaltenshinweise:
- Seien Sie skeptisch allen fremden Anrufern gegenüber.
- Bringen Sie niemals Geld auf, um einen angeblichen Gewinn zu erhalten.
- Kontrollieren Sie regelmäßig ihre Kontoauszüge.
- Rufen Sie keine gebührenpflichtigen Sondernummern an oder zurück.
- Hinterfragen Sie jede Gewinnbenachrichtigung, ob Sie an einem solchen Gewinnspiel auch tatsächlich teilgenommen haben.
- Wenden Sie sich im Zweifel an ihre örtliche Polizeidienststelle.