Ob eine Apotheke Impfungen anbietet, entscheidet die Apothekenleiterin bzw. der Apothekenleiter im Einzelfall
Berlin (pm). Ab Dienstag 8. Februar können Apotheken COVID-19-Impfungen anbieten. „Im Vorfeld mussten die Voraussetzungen geschaffen werden – das ist jetzt erledigt“, sagt Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Im Dezember erarbeitete die Bundesapothekerkammer in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer das Curriculum für die ärztliche Schulung. Seit Januar schulen die Apothekerkammern Apothekerinnen und Apotheker danach. Parallel wurden die technischen Voraussetzungen geschaffen, um die Zahl der geimpften Personen elektronisch an das RKI zu melden. Overwiening: „Die letzten noch offenen Punkte waren die Impfstoff-Kontingente für die Apotheken und der Bestellzyklus. Das wurde heute mit dem Bundesgesundheitsministerium geklärt: Kommende Woche können die Apotheken erstmals Impfstoffe bestellen, um sie selbst zu verimpfen. Die ersten Impfungen können dann ab dem 8. Februar durchgeführt werden.“ Impfungen sind ein zusätzliches, freiwilliges Angebot der Apotheken. Ob eine Apotheke Impfungen anbietet, entscheidet die Apothekenleiterin bzw. der Apothekenleiter im Einzelfall.
Die Impfungen in Apotheken sind eine Ergänzung zu den Impfangeboten in Arztpraxen und Impfzentren, aber kein Ersatz. Overwiening: „Wir wollen diejenigen erreichen, die sich noch nicht impfen lassen konnten, zum Beispiel weil ihnen die Organisation eines Impftermins bisher zu aufwändig war. Wir bringen das niedrigschwellige und flächendeckende Angebot der Apotheken ein, um die Impfkampagne der Bundesregierung zu unterstützen.“
Die COVID-19-Impfung ist die erste Impfung, die Apotheken bundesweit anbieten können. Overwiening: „Dieses Angebot der Apotheken ist neu, aber wir sind darauf exzellent vorbereitet. Impfungen in Apotheken sind sicher. Jeder kann darauf vertrauen, bestens versorgt zu werden. Apothekerinnen und Apotheker sind auch für den unwahrscheinlichen Fall geschult, dass bei Impfreaktionen Maßnahmen der Ersten Hilfe ergriffen werden müssen.“