Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Kaltenweide gesucht

Grafik: Männchen auf Waage - ausgleichen
Symbolbild/Grafik: Waage/Schiedsperson - Quelle: Pixabay

Schlichten statt richten

Langenhagen (pm). Ein Baum des Nachbarn, dessen Zweige bis weit in den eigenen Garten hineinreichen? Ein Zaun, der zu hoch ist oder an falscher Stelle errichtet wurde? Eine verbale Auseinandersetzung, bei der sich zwei Parteien gegenseitig so hochschaukeln, dass sie einander beleidigen und sich schlussendlich gar nichts mehr sagen können?

Es gibt verschiedene Anlässe, die über kurz oder lang insbesondere unter Nachbarn zu Zwist und Groll führen können. Um solch verfahrene Situationen unbürokratisch aufzulösen, gibt es sogenannte Schiedspersonen. Ihre Aufgabe ist es, außerhalb eines Gerichtsverfahrens Streitigkeiten zivil- und strafrechtlicher Art zu schlichten. Das Ziel: Die Parteien treffen eine für beide annehmbare Vereinbarung.

Zukünftige Schiedspersonen sollten über Fingerspitzengefühl, diplomatisches Geschick und gute Menschenkenntnis verfügen. Sie müssen außerdem die Bereitschaft mitbringen, sich ehrenamtlich für das Gemeinwohl einzusetzen.

Die Stadt Langenhagen bietet den Amtsinhaberinnen und Amtsinhabern kontinuierlich die Teilnahme an aufbauenden Einführungs- und Fortbildungsseminaren an, um optimal auf kommende Aufgaben vorbereitet zu sein. Sämtliche Auslagen dafür, wie beispielsweise Seminargebühren, Unterbringung, Fahrtkosten, können eingereicht werden. Pro Jahr sind in der Regel bis zu zehn Fälle zu betreuen. Die Amtszeit beträgt mindestens fünf Jahre.

Wer sich für das Amt der Schiedsperson interessiert, mindestens 30 Jahre alt ist, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt und seinen Hauptwohnsitz Schiedsamtsbezirk hat, erhält weitere Auskünfte in der Abteilung „Recht und Vergabe“, per E-Mail unter schiedswesen@langenhagen.de sowie unter der Telefonnummer 0511 / 7307-9588.

Derzeit sucht die Stadt Langenhagen eine Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk V Kaltenweide.

Schriftliche Interessensbekundungen hierfür können bis zum 30.04.2023 eingereicht werden. Ausführliche Informationen über das Schiedsamt gibt es auf www.schiedsamt.de, der Internetseite des Bunds Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V.

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