Stadt Langenhagen bietet neuen Service im digitalen Bauamt

Arbeiten am PC
Symbolbild: Digitalisierung / PC / Online / Amt / Antrag - Quelle: Pixabay

Im digitalen Bauamt reicht elektronische Zusendung eines Antrages oder einer Voranfrage jetzt aus / Gesetzliche Frist zur vollständigen Umsetzung endet Anfang 2024

Langenhagen (pm). Bauanträge, Bauanzeigen, Bauvoranfragen oder Befreiungen rund um das Thema „Bauen“ können ab sofort bei der Stadt Langenhagen in elektronischer Form eingereicht werden. Möglich ist dies im digitalen Bauportal, das die Abteilung Bauverwaltung im August einführt. Dort wurde der Schritt seit Mitte dieses Jahres vorbereitet. Die Testläufe verliefen erfolgreich, der neue Service kann damit ab sofort angeboten werden. „Von dem erweiterten Service profitieren alle, die in Langenhagen eine Immobilie besitzen“, sagt Ines Biscan-Bischoff, Leiterin der Bauverwaltung.

Der Umfang von Bauanträgen und Bauvoranfragen wird sich erheblich reduzieren. Mussten bislang sämtliche Unterlagen ausgedruckt und mindestens in zweifacher Ausführung beim Bauamt eingereicht werden, reicht es fortan aus, sie einmal im Onlineportal hochzuladen. Wer sich dort registriert und authentifiziert, spart damit Porto, Papier und in der Regel auch Zeit.

Ab dem 01.01.2024 wird dann die elektronische Antragstellung der Regelfall sein.

„Wer im digitalen Bauamt einen Antrag oder eine Bauanfrage stellt, erhält automatisch, direkt nach der Übermittlung der Unterlagen eine Eingangsbestätigung und ein Aktenzeichen“, berichtet Biscan-Bischoff. Verkürzen würden sich zudem die Arbeitsschritte interner Abläufe. „Im digitalen Bauportal werden Dokumente ohne Verzögerung ausgetauscht, andere Abteilungen können gegebenenfalls einfach beteiligt werden.“ Bis zum Jahresende wird auch die Kommunikation zwischen Antragsstellenden und Mitarbeitenden der Bauverwaltung papierlos über das Bauportal erfolgen.

Der Zugang zum digitalen Bauportal erfolgt über www.langenhagen.de/bauen; von dort aus gelangen Interessierte zudem schnell zu Informationen zu den Themen „Bauantrag“, Bauvoranfragen“, Planungsrecht“, Bauanzeige / Baugenehmigung“, „Baulasten“ und „Denkmalschutz“.

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