Hannover (pm). Die Stadtverwaltung warnt nochmals eindringlich davor, zugefrorene Gewässer in Hannover zu betreten. Das Betreten der Eisflächen ist verboten. Wer dies dennoch tut, begibt sich in Lebensgefahr. Erwachsene werden gebeten, Kinder auf die Gefahren und das Verbot aufmerksam zu machen. Die Feuerwehr weist darauf hin, dass bei einem Einbrechen in das Eis der menschliche Körper in dem sehr kalten Wasser extrem schnell auskühlt, Betroffene in wenigen Minuten bewegungsunfähig werden und ein Ertrinken droht.
Verbot gilt auch weiterhin für den Maschsee
Bis auf den Maschsee würden in Hannover grundsätzlich keine Eisflächen offiziell freigegeben werden. Rund um den Maschsee weisen Schilder auf das Verbot zum Betreten der Eisfläche hin. Dies kann erst bei einer durchgehenden Stärke des tragfähigen Eises von mindestens 13 Zentimetern aufgehoben werden. Im Falle einer Freigabe würde am Nord- und Südufer die Stadtflagge (rot-weiß mit Stadtwappen) gehisst.
Die Eisdecke ist aktuell vor allem aufgrund der auf dem Eis liegenden Schneedecke noch so dünn, dass selbst eine Messung durch die Stadtverwaltung, wegen der damit verbundenen Gefahr einzubrechen, nicht durchgeführt wird. Erfahrungsgemäß wird eine ausreichende Eisdicke nach frühestens 10 bis 14 Tagen bei durchgehenden hohen Minusgraden erreicht. Durch die dämmende Wirkung des Schnees wird das Eiswachstum gehemmt. Es ist derzeit nicht davon auszugehen, dass die erforderliche Eisdicke in den nächsten Tagen überhaupt erreicht wird.
Vor dem Hintergrund der geltenden Hygieneregeln zur Corona-Pandemie ist zudem auch bei einem eventuellen Erreichen der erforderlichen Eisdicke nicht von einer Freigabe der Eisfläche auszugehen. Es ist damit zu rechnen, dass große Menschenmengen – auch überregional – durch ein solches Ereignis angezogen werden würden. Auch wenn die Eisfläche insgesamt ausreichend groß ist, wären insbesondere an den Zu- und Abgängen zur Eisfläche (insbesondere im Bereich der Treppen am Nordufer und im Bereich des Restaurants Pier 51) die geltenden Abstandsvorschriften nicht einzuhalten.